Mi., 18.08.2021 , 08:43 Uhr

Bayern: Mehr als 1.000 ehrenamtliche Helfer für Pflegebedürftige registriert

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag haben sich in Bayern seit Jahresbeginn über 1000 Ehrenamtliche gemeldet.

«Es freut mich sehr, dass uns ein Angebot gelungen ist, das auf so positive Resonanz stößt und dem tatsächlichen Bedarf der Pflegebedürftigen gerecht wird », sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Seit dem 1. Januar 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in ihrem Regierungsbezirk registrieren lassen.

Sie gehen beispielsweise mit den Pflegebedürftigen spazieren, sehen sich gemeinsam Fotos an, begleiten sie zur Apotheke oder in den Supermarkt und helfen bei kleineren Aufgaben im Haushalt. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, der von der Pflegeversicherung über den sogenannten Entlastungsbetrag finanziert wird. Wer sich engagieren möchte, muss laut Holetschek mindestens 16 Jahre alt sein und an einer kostenlosen Basisschulung teilgenommen haben, die acht Unterrichtseinheiten umfasst.

dpa

 

Die Meldung aus dem Gesundheitsministerium

In Bayern haben sich seit Beginn des Jahres bereits 1.000 Ehrenamtliche für die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag registriert. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Mittwoch hingewiesen.

Der Minister betonte: „Es freut mich sehr, dass uns ein Angebot gelungen ist, das auf so positive Resonanz stößt und dem tatsächlichen Bedarf der Pflegebedürftigen gerecht wird. Das neue Format ist ein wichtiger Schritt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.“

Seit 1. Januar 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Helferinnern und Helfer bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in ihrem Regierungsbezirk registrieren lassen. Holetschek unterstrich: „In nur sieben Monaten haben sich mehr als 1.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer registriert. Das ist beachtlich! Ich danke herzlich für dieses große Engagement.“

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gehen beispielsweise mit den Pflegebedürftigen spazieren, sehen sich gemeinsam Fotos an, begleiten sie zur Apotheke oder in den Supermarkt und helfen bei kleineren Aufgaben im Haushalt. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Diese wird von der Pflegeversicherung über den sogenannten Entlastungsbetrag (§ 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) finanziert.

Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1, die zu Hause betreut und gepflegt werden, haben Anspruch auf diesen sogenannten Entlastungsbetrag. Damit Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag abrechnen können, musste es sich bislang um anerkannte Angebote von Trägern handeln.

Zu den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ zählen Angebote, die Menschen helfen sollen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig sind – wie zum Beispiel Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Da insbesondere im hauswirtschaftlichen Bereich die Nachfrage stetig steigt, wurde zum 1. Januar 2021 eine Vereinfachung geschaffen, damit der Entlastungsbetrag von möglichst vielen Anspruchsberechtigten genutzt werden kann und die Angebote vor Ort weiter ausgebaut werden.

Der Minister erläuterte: „Wer sich als ehrenamtlicher Helfer engagieren möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein, an einer kostenlosen Basisschulung teilgenommen haben und ausreichend versichert sein. Die Schulung besteht aus acht Unterrichtseinheiten und wird von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege angeboten. Derzeit findet die Schulung auch online statt.“

Holetschek fügte hinzu: „Die Schulungsteilnehmer erhalten mit der Schulung alle notwendigen Basisinformationen für den Umgang mit Pflegebedürftigen. Das gibt ihnen Sicherheit. Aber auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen können sich so darauf verlassen, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gut vorbereitet sind.“

Wer sich für eine Tätigkeit als Helferin oder Helfer interessiert, kann sich für Informationen an die Fachstelle für Demenz und Pflege des eigenen Regierungsbezirks wenden. Die Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind unter www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/ abrufbar.

Weitere Informationen zu den ehrenamtlichen Einzelpersonen erhalten Interessierte über die Website der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern unter www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/einzelpersonen/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/.

Mitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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