Do., 19.01.2023 , 11:12 Uhr

Bayern: Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und Gemeinschaftseinrichtungen fällt

Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mitteilte.

Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April. Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar.

«Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich», sagte Holetschek. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. «Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt», betonte er.

 

„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen. Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein. Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachtsferien zeigen, dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben. Auch insoweit gilt, dass an die Stelle staatlicher Vorgaben die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger tritt. Denn: Die Situation heute ist eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie. Die Grundimmunität in der Bevölkerung ist hoch, die Menschen wissen, wie sie sich vor einer Infektion schützen können – und falls es doch zu einer Ansteckung kommt, so verläuft die Infektion in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zwar symptomatisch, aber nicht schwer. Und für diejenigen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gibt es wirksame Therapien.“ – Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister

 

Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Maskenpflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 gelten.

Holetschek verwies darauf, dass der Bund die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar aufhebe. «Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität.»

Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte nach Ansicht des CSU-Politikers in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz hätten – nämlich die Einrichtungen selbst.

 

dpa / Bayerisches Gesundheitsministerium / MB

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