Di., 08.02.2022 , 13:46 Uhr

Beschluss nach Kabinettssitzung

Bayern: Lockerungen für Sport, Kultur und Gastronomie ab Mittwoch

Bereits ab morgen gelten einige Corona-Lockerungen für die bayerische Gastronomie, den Kultur- und Sportbereich sowie für körpernahe Dienstleistungen. Außerdem wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht erstmal ausgesetzt.

Corona in Bayern: Lockerungen ab Mittwoch

Herrmann: Erstimpfungen in Bayern eingeschlafen

Das Impfen bisher Ungeimpfter gegen das Coronavirus ist in Bayern nach Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) praktisch eingeschlafen. Der Aufwuchs im Vergleich zur Vorwoche von 72,9 auf 73,4 Prozent vollständig Geimpfter sei marginal, sagte Herrmann nach einer Sitzung des Kabinetts am Dienstag in München. Ziel müsse es aber bleiben, die Impflücke weiter zu schließen.

Insgesamt sei der Corona-Trend derzeit aber positiv. Das Infektionsgeschehen in Bayern sei trotz einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz stabil. «Wir sehen insgesamt geringere Dynamik in der Entwicklung, aber hohe Inzidenzwerte», sagte Herrmann. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser hätten sich entkoppelt, die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten sei stabil. Dies erlaube Lockerungen bei den Eindämmungsmaßnahmen.

 

Kabinett setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aus

Man lehne die einrichtungsbezogene Impfpflicht zwar nicht ab, jedoch wäre sie in dieser Form nicht bis zum 15. März administrativ umsetzbar, so Minister Hermann bei einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. Man könne nicht alle Ungeimpften abdecken und außerdem schaffe die einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht keine Abhilfe bei der Omikron-Variante.

Als Grund nennt der Staatskanzleichef die problematische Personalsituation in den Einrichtungen. Dort würden durch den potenziellen Mangel an Personal Patienten gefährdet werden, wenn die Beschlüsse wie vom Bund gefordert zum 15.03.2022 umgesetzt werden würden. Hermann führte zusätzlich an, dass der Bund die Bedenken nicht rechtzeitig ernst genommen hätte und es deshalb keine gute Rechtsgrundlage für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie Unklarheiten bei der Umsetzung gebe.

 

Kabinett beschließt Lockerungen für Sport, Kultur und Gastronomie

Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten und noch einige weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die Erleichterungen sollen bereits von diesem Mittwoch an gelten. Die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 23. Februar verlängert.

In der Gastronomie im Freistaat entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22.00 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen.

Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.

Bei Kulturveranstaltungen ist künftig wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuletzt waren es 50 Prozent. Bei Sport- und Kultur-Events bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. In beiden Bereichen fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, sie sind aber nicht zwingend.

Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12 500 auf nunmehr 25 000 Personen erhöht. Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind ab Mittwoch auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel.

Neu ist zudem: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Mit den Lockerungen geht Bayern über die bisherigen Absprachen von Bund und Ländern hinaus. Söder hatte dies am Montag mit der - trotz Rekordinzidenzen - verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesondere der Intensivstationen, mit Covid-Patienten begründet. Die nächsten Bund-Länder-Beratungen sind für kommende Woche geplant.

 

 

Die Regelungen ab Mittwoch (09.02.) im Überblick:

 

 

Bayern verschärft Testpflicht in Kita-Gruppen nach Corona-Ausbruch

Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests für den Hausgebrauch in der Apotheke erhalten.

In Bayerns Kitas müssen derzeit die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

 

dpa/JM

 

Auszug aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung
  1. Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar / Anpassung zum 9. Februar mit kontrollierten Öffnungen

 

  1. Kabinett beschließt Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022

Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Das hat der Ministerrat am Dienstag in München beschlossen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote.

Die Staatsregierung bereitet sich damit frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen (z. B. Varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für unter 5-Jährige) sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vor. Um diese zentralen Herausforderungen der kommenden Monate zu bewältigen, ist das ergänzende staatliche Impfangebot auch nach dem 30. April 2022 unverändert erforderlich.

Der Ministerrat beschloss zudem die Anpassung der Kapazitäten der Impfzentren: Die Impfzentren sollen künftig in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag durchschnittlich Grundkapazitäten von rund 2.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner sowie Maximalkapazitäten von rund 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner vorhalten. Im reduzierten Betrieb bei geringer Impfnachfrage können abweichend von der Grundkapazität rund 1.500 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner angeboten werden, bei hoher Impfnachfrage sollen im Einzelfall die Maximalkapazitäten auch überschritten werden können. Grundsätzlich gilt, dass stets gewährleistet sein muss, dass die Kapazitäten kurzfristig auf die vorzuhaltende durchschnittliche Grundkapazität sowie auf die Maximalkapazitäten erhöht werden können.

Die Versorgung der Impfzentren mit Impfstoff erfolgt weiterhin über die Regelversorgung (pharmazeutischer Großhandel, Apotheken).

Bayern hält zudem an der bewährten Software BayIMCO zur Steuerung der Impftermine fest. Diese wird auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.

 

Bayerische Staatskanzlei

 

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