Di., 29.03.2022 , 13:42 Uhr

Bayern lässt Corona-Regeln nach 02. April auslaufen

Trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen laufen auch in Bayern am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus.

Keine Hotspot-Regelung für Bayern

Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.

«Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen»,

sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen. Dass es keine Hotspot-Regelung geben wird, hatte Ministerpräsident Markus Söder bereits am Montag bei einem Termin angekündigt.

 

Basismaßnahmen ab 03. April

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.

Damit ist klar: Von Sonntag an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr – auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern – wie es danach weitergeht, soll später entschieden werden.

 

Hier gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch:

Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.

Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Bundesregierung gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer «Gebietskörperschaft» eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell trotz hoher Infektionszahlen nicht der Fall.

Eines stellte Gesundheitsminister Klaus Holetschek jedoch klar: glücklich sei man mit den auslaufenden Coronamaßnahmen nicht. Man habe sich eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gewünscht, so der Minister, denn die Pandemie sei noch nicht vorbei.

 

dpa/JM/stk Bayern

 

 

 

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