Das kostenlose Parken gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen, an denen normalerweise ein Parkticket am Automaten gelöst werden muss. Nicht betroffen sind Parkhäuser oder private Flächen – dort gelten weiterhin die bisherigen Parkgebühren.
Um die Gebührenbefreiung zu nutzen, müssen Fahrer eines E-Autos eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen und die Ankunftszeit korrekt einstellen.
Die zulässige Höchstparkdauer bleibt auch für Elektrofahrzeuge bestehen. Ist eine maximale Parkzeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden vorgegeben, darf diese nicht überschritten werden – auch nicht durch die drei Stunden kostenfreies Parken.
PM Stadt Regensburg / TK