Mi, 12.05.2021 , 16:32 Uhr

Bayern: Können Bayerns Schüler Lernrückstände in den Sommerferien nachholen?

Inzwischen gibt auch der Kultusminister unumwunden zu, dass manche Schülerinnen und Schüler in der Pandemie den Anschluss verloren haben. Um Lernrückstände aufzuholen, soll deshalb zwei Wochen lang zusätzlicher Unterricht angeboten werden – in den Sommerferien.

Mit zwei Wochen zusätzlichen Unterrichts in den Sommerferien will das bayerische Kultusministerium die pandemiebedingten Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler auffangen. Über das freiwillige Angebot hinaus soll es auch an anderer Stelle mehr individuelle Förderung geben, etwa durch eine Differenzierung je nach Leistungsstand im Pflichtunterricht, geteilte Gruppen oder Zusatzkurse am Nachmittag. Zugleich sollen Aktivitäten wie Orchester, Chor oder Fußball-Schulmannschaften baldmöglichst wieder hochgefahren werden, um die sozialen Kompetenzen zu stärken.

Für bayerische Schüler ganz neu ist das Konzept der Sommerschulen. «Es sollen zwei Wochen in den Sommerferien sein, entweder zwei Wochen am Stück, oder eine Woche am Anfang der Ferien und eine am Ende. Das bleibt den Schulen vor Ort überlassen», sagte Piazolo der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in München. Dort würden vor allem Lücken in Mathe, Deutsch und den Fremdsprachen geschlossen. Bei Bedarf könne es aber auch Angebote etwa zur beruflichen Orientierung, zur Persönlichkeitsbildung oder zu Lernstrategien geben.

Das Angebot sei freiwillig, schließlich hätten manche Familien schon Urlaubspläne, erläuterte Piazolo. Allerdings sei es das Ziel, dass gerade auch von den schwächeren Schülern möglichst alle die Sommerschulen besuchten. Der Unterricht dort soll von eigens angeworbenem Personal gestemmt werden, etwa durch pensionierte Lehrkräfte, Referendare oder Studierende. Für ein ebenfalls geplantes Tutorenprogramm erhofft sich Piazolo eine vierstellige Zahl von älteren Schülern, die den Jüngeren unter die Arme greifen.

In Summe stehen für das bereits in groben Zügen bekannte Förderprogramm, das auch Ferien-Angebote des Bayerischen Jugendrings beinhaltet, zunächst rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Der Großteil davon fließt in das Zusatz-Personal für die Sommerschulen. Die Zeit für Förderangebote während der normalen Unterrichtszeit sollen die regulären Lehrkräfte etwa durch den Wegfall von zu korrigierenden Schulproben, Exkursionen oder Wahlfächern gewinnen.

Die Organisation der Förderangebote – auch klassenübergreifende Kurse oder in Einzelfällen auch Kooperationen mehrerer Schulen sind denkbar – liegt dabei in den Händen der jeweiligen Schulen. Sie sollen dafür ein individuelles Budget bekommen. Das Kultusministerium unterstützt sie bei der Gewinnung von Personal unter anderem mit einem Bewerberportal.

 

pm/MS

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage 02.08.2023 Urteil: Corona-Einreisequarantäne in Bayern war teils unwirksam Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen, teilte ein Sprecher zu dem Urteil am Mittwoch in München mit. Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen