Di., 22.06.2021 , 13:03 Uhr

Corona-Pandemie

Bayern: Keine Maskenpflicht in Grundschulen und weitere Lockerungen beschlossen

Das bayerische Kabinett hat sich heute über die aktuelle Corona-Lage beraten und Lockerungen in den Bereichen Grundschule, Sport und Kultur beschlossen.

Diese Änderungen treten bereits ab Mittwoch, den 23. Juni 2021 in Kraft:

 

Schüler werden zweimal pro Woche getestet

Aufgrund der niedrigen Inzidenz, der hohen Temperaturen und der Tatsache, dass die Schüler zwei Mal pro Woche getestet würden, sei die Lockerung zu verantworten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. Er betonte, dass die Regelung nur dort gelte, wo die Inzidenz unter 50 liege und darüber hinaus die Maskenpflicht im Schulgebäude weiter bestehe.

Tobias Gotthardt, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Kultus sowie bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung. Vor allem für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sei dies eine große und verantwortbare Erleichterung.

"Maskenpflicht bei hohen Temperaturen und niedrigen, teils gen Null gehenden Inzidenzen ist – bei Mehrfachtestung der Schüler, Impfung der Lehrer und sehr hohen Infektionsschutzmaßnahmen – einfach nicht mehr verhältnismäßig.", so Gotthardt. 

 

Die Lockerung der Maskenpflicht gelte auch für die Grundschulstufen an den Förderschulen, sagte Herrmann. Auch an Horten wird die Maskenpflicht an den Sitzplätzen gelockert. In anderen Schulformen bleibt es laut Herrmann aber zunächst weiter bei der bestehenden Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Dem Vernehmen nach könnte diese Regel aber bereits in der kommenden Woche ebenfalls vom Kabinett neu bewertet werden.


Bayern stärkt Forschung zum Post-COVID-Syndrom mit fünf Millionen Euro 

Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie zeigt sich, dass immer mehr Erkrankte unter Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen leiden. Die Staatsregierung startet deshalb eine Förderinitiative für die Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom und stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit. Gegenstand der Förderung sollen insbesondere innovative multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Long-COVID- Patienten sein. Neben einer Verbesserung der wissenschaftlichen Datenbasis liegt der Fokus auf einer möglichen Übertragung in die Regelversorgung. Antragsteller können beispielsweise Einrichtungen der medizinischen Versorgung, aber auch Verbünde und Forschungsnetzwerke sein.

Als Post-COVID-Syndrom werden Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer COVID-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Zu den Symptomen können unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Erschöpfung ("Fatigue") und psychische Beschwerden, aber auch andauernde Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören.

Experten gehen davon aus, dass etwa zehn Prozent der Erkrankten mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In Bayern entspräche das derzeit rund 65.000 Betroffenen. Gleichwohl ist die Forschungslage bislang noch unzureichend. Erfahrungen in Deutschland basieren überwiegend auf Einzelfallbeobachtungen. Aussagekräftige Studien zu Verläufen sowie zu Dauer, Frequenz und Inhalten einer zielführenden Rehabilitation gibt es kaum.

 

Bayerische Staatskanzlei/Tobias Gotthardt/MB

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