Fr., 11.11.2022 , 11:18 Uhr

Bayern: Keine Corona-Isolationspflicht mehr ab 16. November

Ab kommenden Mittwoch, den 16. November 2022, entfällt die Isolationspflicht für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden. Außerhalb der Wohnung müssen Corona-Infizierte dann eine Maske tragen.

Ab dem Mittwoch kommender Woche (16. November) gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München angekündigt. Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt.

„Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen. So müssen positiv Getestete künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ – Klaus Holetschek

Bayern handelt dabei gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen «zeitnah» neue Regelungen in Kraft treten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet, hieß es aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium.

 

Holetschek betonte:

„Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert. Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran. Es ist der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einklang mit drei anderen Bundesländern – ist eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten.“

Bislang hatten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis generell für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen – und bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, insgesamt bis zu einer Maximaldauer von 10 Tagen.

 

Professor Christian Weidner, Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte:

„Die Corona-Lage hat sich geändert. Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut. Eine Infektion mit der derzeit dominierenden Omikron-Variante BA.5 führt zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Darüber hinaus haben wir im Hintergrund weiterhin ein umfangreiches Pandemiemonitoring, bei dem wir unter anderem Inzidenzen, Auslastung von Krankenhausbetten und vorkommende Virusvarianten vorsorglich beobachten, um bei Bedarf zielgenaue Maßnahmen einleiten zu können.“

 

Der Virologe Professor Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München betonte:

„In dieser neuen, positiveren Phase der Pandemie ist es fachlich vertretbar, die allgemeine Isolationspflicht aufzuheben, gleichzeitig aber weiter den Schutz vulnerabler Gruppen, die keine ausreichende Immunität aufbauen können, zu stärken.“

 

Professor Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie in der München Klinik Schwabing, sagte:

„Angesichts der geringen Krankheitsschwere mit überwiegend milden Verläufen unter der Omikron-Variante sowie einer inzwischen hohen Basisimmunität in der Bevölkerung ist es der richtige Schritt, die Isolationspflicht jetzt aufzuheben. Vulnerable Gruppen müssen jedoch weiterhin geschützt werden. Daher sind Tätigkeits- und Betretungsverbote dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin erforderlich.“

 

Der Minister ergänzte:

„Wir beobachten auf Basis des Monitorings des LGL auch stets das Pandemie-Geschehen, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden. Ich werbe auch noch mal fürs Impfen, denn Impfungen schützen sehr gut vor schweren Verläufen. Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten.“

 

Bayerisches Gesundheitsministerium / dpa/ MB

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