Do., 26.11.2020 , 08:15 Uhr

Bayern: Kabinett will Corona-Regeln beschließen

Stundenlang berieten Bund und Länder am Mittwoch über die künftige Anti-Corona-Politik. Rechtlich umsetzen müssen das Ganze in allererster Linie die Länder. Und das will Bayern rasch tun. Heute hat sich das Kabinett im Freistaat beraten. Die Ergebnisse wurden ab 14 Uhr in einer Pressekonferenz präsentiert.

 

Beschlossene Maßnahmen:

"Verlängern, vertiefen, helfen": Unter diesem Motto hat Ministerpräsident Markus Söder die neuen Corona-Regelungen zusammengefasst. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden bis 20. Dezember verlängert. Durch zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen werden die Regelungen vertieft und der Freistaat möchte Unternehmen durch eine umfangreiche Wirtschaftshilfe unterstützen. 

Alle beschlossenen Maßnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Erste Einschätzung:

 

Nach der Bund-Länder-Einigung auf eine Verlängerung und Verschärfung der Corona-Einschränkungen will das bayerische Kabinett am Donnerstag die konkrete Umsetzung für den Freistaat beschließen. Unter anderem soll der zunächst bis Monatsende befristete Teil-Lockdown mit der Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen aller Art bis 20. Dezember verlängert werden.

Zudem will das Kabinett entscheiden, wie genau es nun an den Schulen weitergehen soll. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend auf eine Strategie für extreme Hotspots verständigt: Demnach sollen «schulspezifisch» Maßnahmen wie Wechsel- oder Hybridunterricht eingeführt werden, wenn regional die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten wird - allerdings laut Beschlusspapier erst ab Klasse 8, mit Ausnahme der Abschlussklassen.

Nicht ausgeschlossen ist, dass Bayern hier noch etwas weitergehende Regelungen erlässt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte jedenfalls am Mittwochabend über das gemeinsame Bund-Länder-Papier: «Das ist an einigen Stellen mir noch nicht ganz so klar genug.»

Auch in anderen Punkten könnten Länder von der gemeinsamen Linie abweichen. So wurde eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen jedenfalls über Weihnachten, aber «längstens» bis 1. Januar beschlossen. Hier ist also denkbar, dass Bayern oder andere Länder für Silvester am Ende bei strengeren Kontaktbeschränkungen bleiben.

 

 

 

Ergebnisse aus der Bund-Länder-Konferenz

TEIL-LOCKDOWN:

Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestes 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

 

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

 

MUND-NASEN-SCHUTZ:

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

 

FEUERWERK:

Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird «empfohlen», zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

 

BETRIEBSFERIEN:

Arbeitgeber werden «dringend gebeten» zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

 

SCHULEN UND KITAS:

Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier «deutlich mehr» als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

 

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS:

Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

 

BAHNVERKEHR:

Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die «Sitzplatzkapazität» deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die «Maskenkontrollen» sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

 

FINANZHILFEN:

Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.

 

dpa/MB

 

Aktuelle Corona-Nachrichten:

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