Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern für die Nutzung von Grundwasser eine neue Abgabe fällig: Der sogenannte Wassercent. Durchschnittlich fünf Euro pro Jahr und Person sollen künftig zusätzlich anfallen – jedoch nicht direkt, sondern über den Wasserversorger. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf nach langen Verhandlungen auf den Weg gebracht. Ziel sei laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der bessere Schutz der Ressource Wasser.
Künftig sollen alle, die in Bayern Grundwasser entnehmen oder nutzen, zehn Cent pro Kubikmeter zahlen. Diese einheitliche Abgabe betrifft insbesondere Wasserversorger, die die Kosten voraussichtlich an die Haushalte weitergeben. Der durchschnittliche Verbrauch liegt laut Angaben bei rund 140 Litern pro Person und Tag. Daraus ergeben sich jährliche Mehrkosten von rund fünf Euro pro Person.
Privathaushalte müssen den neuen Wassercent nicht direkt begleichen – stattdessen wird er beim Wasserversorger fällig. Dieser kann die Abgabe jedoch an seine Kunden weiterreichen. Die neue Regelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Nicht alle Nutzer sind gleichermaßen vom Wassercent betroffen. Der Gesetzentwurf sieht eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vor. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht für einzelne Haushalte, sondern für Versorger, Zweckverbände, Unternehmen, Industriebetriebe sowie Nutzer mit eigenem Brunnen.
Darüber hinaus sind bestimmte Nutzungen von der Abgabe komplett ausgenommen – zum Beispiel:
Wasser für landwirtschaftliche Hofbetriebe
Versorgung von Nutztieren
Nutzung in der Fischerei
Verwendung für erneuerbare Energien, etwa bei Wärmepumpen
Die Einführung des Wassercents war innerhalb der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern lange umstritten. Erst im Dezember 2024 konnten sich beide Parteien auf einen Kompromiss einigen. Die Kritik ließ jedoch nicht lange auf sich warten: Besonders die ungleiche Behandlung von Betrieben und Privathaushalten bei der Freimengenregelung sorgt weiterhin für Diskussionen.
dpa / MF