Di., 13.07.2021 , 11:29 Uhr

Pressekonferenz ab 13 Uhr

Bayern: Kabinett berät über "Impfen to go"

Die Corona-Impfkampagne ist etwas ins Stocken geraten. Wie nun das Tempo wieder erhöhen? Darüber will das bayerische Kabinett jetzt beraten und entscheiden. Wird bald auch vor Supermärkten geimpft?

Über die Ergebnisse der Beratungen informieren Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Sozialministerin Carolina Trautner in einer Pressekonferenz um 13 Uhr. Diese wird unter anderem auf der Facebook-Seite der bayerischen Staatsregierung übertragen.

 

"Impfen to go"?

Mit einfach zugänglichen Impfangeboten will Bayern das Corona-Impftempo erhöhen. Das Kabinett will am Dienstag ein entsprechendes Konzept beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte schon vorab unter anderem von «Impfen to go» und Impfungen an «ungewöhnlichen Orten» gesprochen. «Ich glaube, das Angebot muss noch näher an die Menschen kommen», sagte er. Man müsse das Angebot so breit wie möglich aufstellen und wolle dazu Partner etwa aus der Wirtschaft, der Gastronomie und dem Sport gewinnen.

Auch die aufwendigen Registrierungen vorab machten auf Dauer keinen Sinn, hatte Söder am Montag argumentiert. Wer geimpft werden wolle, solle hingehen können und die Impfung bekommen. Söder hatte schon vor einiger Zeit auch schon von Impfungen vor Supermärkten gesprochen.

 

Ersatz für Volksfeste möglich

Wegen der derzeit niedrigen Corona-Zahlen können in Bayern unter Auflagen auch Ersatzveranstaltungen für Volksfeste mit bis zu 1500 gleichzeitig anwesenden Besuchern stattfinden. «Da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die vorherrschende Variante auch in Bayern ist, dürfen diese Veranstaltungen jedoch nicht zu Treibern des Infektionsgeschehens werden», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Veranstalter müssten bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dafür müssten verschiedene Kriterien erfüllt sein.

Am Nachmittag hatte das Gesundheitsministerium zunächst erklärt, es seien Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen möglich, dies gelte «auch für Volksfeste». Am Abend stellte das Ministerium klar: «Volksfeste bleiben weiterhin untersagt, allerdings sind im Einzelfall Ersatzveranstaltungen möglich.»

Zu den Kriterien, die dafür erfüllt sein müssen, gehören nach Angaben des Ministeriumssprechers neben der Personenobergrenze auch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz «auf niedrigem, möglichst einstelligen Niveau». Außerdem müsse es ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept geben. Sollte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner doch über 50 liegen, müssten alle Besucher nachweisen, dass sie negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien. Besonders strenge Maßstäbe für die Ausnahmegenehmigung seien zudem anzuwenden, wenn ein internationales Publikum zu erwarten sei.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss für jede Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung gefällt werden. Weiter heißt es: «Sofern ein genereller Sachverhalt oder eine allgemeine Personengruppe von der Genehmigung betroffen ist, muss zusätzlich das Einvernehmen der zuständigen Regierung erteilt werden.»

 

dpa/MB

 

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