Hunderte Menschen in Bayern lassen Jahr für Jahr ihren Namen ändern – und das nicht etwa wegen Hochzeit, Scheidung oder Adoption. Die Gründe für sogenannte behördliche Namensänderungen sind etwa die Verwechslungsgefahr bei Sammelnamen wie Mayer, Müller und Schmidt, anstößige oder lächerlich klingende Namen, Schwierigkeiten bei Schreibweise oder Aussprache sowie Namen, die eine seelische Belastung für die jeweilige Person darstellen.
Das Kreisverwaltungsreferat München hat im vergangenen Jahr 154 solcher Namensänderungen erlaubt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. In den Vorjahren schwankten die Zahlen von 122 bis 184. In Regensburg werden jährlich zwischen 70 und 100 behördliche Namensänderungen vorgenommen. In Augsburg nannte ein Sprecher 90 bis 120 Fälle pro Jahr, in Nürnberg rund 80.
Hingegen wurden in Bamberg 2015 gerade einmal sieben Namensänderungen bewilligt. 2016 waren es acht. Häufig sieht das deutsche Namensrecht laut einer Sprecherin die angestrebte Namensführung nicht vor oder es liegt eben kein wichtiger Grund für eine Änderung vor.
dpa/MF