Sa, 16.02.2019 , 12:16 Uhr

Bayern: Hunderte tauschen Reihenfolge ihrer Vornamen

Lisa Marie statt Marie Lisa und Klaus Peter statt Peter Klaus: Seit einer Gesetzesänderung im vergangenen November können Menschen bundesweit die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern. Dadurch soll der Rufname leichter erkennbar sein. Auch in den Standesämtern von Bayerns größeren Städten gab in den ersten drei Monaten seit der Gesetzesänderung Hunderte Anträge, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

So wie in München haben sich in vielen Städten bayernweit etwas mehr Männer als Frauen für den Schritt entschieden - etwa in Fürth, Würzburg und Regensburg. Die Landeshauptstadt zählte bis Anfang Februar mehr als 140 Namenswechsel. In der ersten Novemberwoche habe es mit mehr als 60 Wechsel-Anträgen einen Ansturm gegeben, sagte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats. Vor allem über 40-Jährige hätten die Möglichkeit in Anspruch genommen.

Wer die Reihenfolge seiner Vornamen ändern möchte, muss mit der Geburtsurkunde und je nach Familienstand mit weiteren Dokumenten zum Standesamt gehen. Dort wird die Erklärung zur Vornamenssortierung mit einem Standesbeamten ausgefüllt. Das dauere etwa 15 Minuten, heißt es aus den Standesämtern. Ein Grund für den Tausch der Reihenfolge muss nicht angegeben werden, man kann sie beliebig oft verändern. In der Regel kostet das Ganze 35 Euro.

Nach Auskunft der Standesämter in Nürnberg und Fürth nutzten dort bislang fast 110 Menschen die Möglichkeit. In Würzburg tauschten rund 45 Menschen die Reihenfolge ihrer Vornamen, in Augsburg waren es mehr als 20, gefolgt von Regenburg (15) Bamberg (14) und Ingolstadt (13).

Wer seine Vornamen neu sortieren möchte, sollte beachten, dass der bisherige Ausweis mit der Änderung ungültig wird. Daher muss auch ein neuer Pass beantragt werden. Außerdem ist die Änderung der Reihenfolge nur möglich, wenn die Vornamen nicht mit einem Bindestrich verbunden sind.

Die Schreibweise der Vornamen kann ebenso wenig geändert werden, wie neue hinzugefügt oder ungeliebte weggelassen werden können. Diese Änderungen sind weiterhin nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, da in Deutschland der sogenannte Grundsatz der Namenskontinuität gilt.

(dpa)

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