Mi., 06.10.2021 , 17:53 Uhr

Bayern gegen Gebühren für höhere Kosten bei Hochrisikospielen

Der Freistaat Bayern möchte der Empfehlung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen, nicht folgen.

«Für Bayern kommen Kostenbescheide an die Vereine beziehungsweise an die Deutsche Fußball Liga wegen Polizeikosten bei Fußballspielen nicht in Frage», teilte das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration am Mittwoch mit. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei und bleibe eine Kernaufgabe des Staates. «Aktuelle Überlegungen, eine Kostenbeteiligung der Verbände/Vereine zu fordern, bestehen daher nicht», hieß es weiter.

Ähnlich sieht es in Nordrhein-Westfalen aus. «Entsprechende Pläne werden in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht verfolgt», teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. «Das Ausstellen von Rechnungen löst nicht das Grundproblem der Gewalt in und um die Stadien. Entscheidend für die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen ist, dass jeder der Beteiligten für seinen Bereich Verantwortung wahrnimmt», hieß es weiter.

Auch Baden-Württemberg plane «aktuell» nicht, eine «Gebührenreglung zur Übertragung von Polizeikosten an Fußballvereine beziehungsweise -verbände» einzuführen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch mit. «Vielmehr setzt Baden-Württemberg auf die Kooperation im Rahmen der Stadionallianzen und hat damit bereits beachtliche Erfolge erzielt.» Bei den 2017 eingeführten Stadionallianzen arbeiten Vereine, Verbände, Kommunen, Fan-Vertreter und die Polizei eng zusammen.

Die Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes hatten zuvor zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz empfohlen, eine entsprechende Gebührenordnung einzuführen. Sie betrachteten es als sinnvoll, wenn bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen, die erfahrungsgemäß zu einem polizeilichen Mehraufwand führten, vom Veranstalter Gebühren erhoben werden könnten. Der Stadtstaat Bremen verfolgt als bislang einziges Bundesland eine solche Gebührenordnung.

dpa

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