Die Aktion gilt auf dem Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee.
Die Freifahrten gelten für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die im Jahreszeugnis mindestens einmal die Note „1“ erreicht haben. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen unterwegs sind.
Die Aktion läuft während der gesamten bayerischen Sommerferien vom 1. August bis einschließlich 14. September 2026. Die Freifahrt kann beliebig oft genutzt werden und gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für die kostenlose Fahrt muss an der Schiffskasse lediglich das Originalzeugnis oder eine Zeugniskopie vorgelegt werden. Die Freifahrt ist nicht übertragbar.
Haben mehrere Geschwister mindestens eine Note „1“ im Zeugnis, genügt die Begleitung durch ein einziges voll zahlendes Familienmitglied.
Auch Erstklässlerinnen und Erstklässler, deren Zeugnisse noch keine Noten enthalten, können den Ferienbonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben.
Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten während der gesamten bayerischen Sommerferien ebenfalls freie Fahrt – ebenfalls in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen.
Informationen zu den Fahrplänen und weiteren Angeboten der Bayerischen Seenschifffahrt gibt es unter www.seenschifffahrt.de.
PM Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / FC