Mi, 23.01.2019 , 10:46 Uhr

Bayern: Finanzielle Unterstützung für Hebammen

Seit 1. September 2018 haben freiberufliche Hebammen die Möglichkeit, einen jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro zu bekommen. Bislang haben bayernweit 687 Hebammen diese finanzielle Unterstützung bei der Staatsregierung beantragt. 

Für 2017 seien bislang 562 Anträge und für das Folgejahr 125 Anträge für den sogenannten Hebammenbonus eingegangen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag (22.01.) in München. Die Antragsfrist für 2017 läuft noch bis Ende März 2019 – und die für 2018 bis Ende Juni.

Im Freistaat haben freiberufliche Hebammen seit dem 1. September 2018 die Möglichkeit, einen jährlichen Zuschuss von 1000 Euro zu bekommen. Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Arbeitsstätte sowie Hauptwohnsitz in Bayern liegen.

Die Versorgung mit Hebammen ist im Freistaat seit Jahren in einigen Regionen schwierig. „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Bayern die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen. Deshalb lade ich für den 11. Februar 2019 alle betroffenen Institutionen und Verbände zu einem Treffen in Nürnberg ein“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dort werde über Ergebnisse einer Studie und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung gesprochen.

Aufgrund der schlechten Datenlage ist eine aktuelle Ermittlung der genauen Zahl aller Hebammen in Bayern nicht verfügbar. Die aktuellsten Zahlen stammen aus einer Studie im Jahr 2017 über die Versorgung 2016. Demnach gab es damals circa 2960 aktive Hebammen, davon 731 in Kliniken angestellte. Zur Verbesserung der Ausbildung der Hebammen soll diese künftig akademisiert werden.

Hebammenstudiengang in Regensburg:

 

 

Pressemitteilung dpa

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