Die Firma Bayern-Ei muss sich weiterhin an ein Verbot halten, dass den Vertrieb von Eiern des Betriebes als Lebensmittel untersagt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat ein entsprechendes Verbot des „Inverkehrbringens“ der Eier heute aufrechterhalten: Damit dürfen von der Firma Bayern-Ei auch weiterhin keine Eier als Lebensmittel auf den Markt gelangen. Das Verbot wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überwacht.
Nur nach Voranmeldung bei der zuständigen Behörde vor Ort können Eier vom Betriebsstandort mit der Kennzeichnung „K3 – Nicht für den menschlichen Verzehr“ verbracht werden. Die Verladung der Eier erfolgt unter Kontrolle der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Nach der Verladung werden die Transportfahrzeuge verplombt.
Für die Firma Bayern-Ei wurde nach Übermittlung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsunterlagen am 7. August 2015 von den Landratsämtern Deggendorf und Straubing-Bogen ein sofortiges Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt. Die Firma Bayern-Ei hatte gegen dieses Verbot Rechtsmittel eingelegt. An den Standorten Ettling und Niederharthausen werden derzeit keine Eier produziert, weil die Herden ausgestallt sind.
Pressemitteilung/MF