Di., 19.10.2021 , 08:18 Uhr

Rahmenkonzepte veröffentlicht

Bayern: Diese Regeln gelten auf Weihnachtsmärkten

Dieses Jahr dürfen Weihnachtsmärkte in Bayern wieder stattfinden! Jetzt hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die genauen Regelungen festgelegt.

Christkindl- und Weihnachtsmärkte können dieses Jahr wieder ohne größere Einschränkungen wie genereller 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol stattfinden.

Die genauen Regeln hat das Bayerische Wirtschaftsministerium im „Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte“ veröffentlicht.

 

„Mit diesem Rahmenkonzept stellen wir sicher, dass der Infektionsschutz gewährleistet wird, die Gäste einen unbeschwerten und stimmungsvollen Marktbesuch erleben sowie Veranstalter, Marktkaufleute und Schausteller Chancen haben, Umsätze zu erwirtschaften.“ – Hubert Aiwanger Wirtschaftsminister

 

Um für Christkindlmärkte auch während der Corona-Pandemie den nötigen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

 

Als Weihnachtsmärkte gelten Märkte, auf denen überwiegend Waren mit Bezug zur Weihnachtszeit angeboten werden.

Das Rahmenkonzept für die Weihnachtsmärkte haben die Bayerischen Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit gemeinsam erarbeitet.

Der Veranstalter darf von den Vorgaben nur durch strengere Sicherheits- und Hygieneregeln abweichen.

 

 

stmwi/MB

 

Unser Bericht zum Thema vom 14. Oktober:

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