Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag plant, den Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer auszuweiten. Diese sollen künftig denselben Regelungen unterliegen wie herkömmliche Tabakprodukte – unter anderem in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Schulen und Krankenhäusern.
Konkret geht es um eine Änderung im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG). Der Konsum von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichen Geräten wäre damit künftig unter anderem an Flughäfen, in Sportstätten und in Gaststätten verboten – genau wie das Rauchen von Tabakzigaretten. Bislang galten für diese Produkte lockerere Regeln, obwohl sie ebenfalls gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen können.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek betont, dass der Gesundheitsschutz keine Lücken aufweisen dürfe. E-Zigaretten und Tabakerhitzer seien kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern könnten zur Nikotinabhängigkeit führen. Auch Dritte seien durch die freigesetzten Substanzen gefährdet. Die CSU will diese Produkte deshalb ausdrücklich wie Tabakzigaretten behandeln.
Auch die Grünen im Landtag unterstützen das Vorhaben der CSU – halten es jedoch für überfällig. Der gesundheitspolitische Sprecher Andreas Hanna-Krahl verweist auf Warnungen von Fachleuten, die bereits seit Jahren auf die Gefahren moderner Nikotinprodukte wie Vapes hinweisen. Besonders Kinder und Jugendliche müssten besser geschützt werden – nicht nur durch Gesetzesänderungen, sondern auch durch verstärkte Prävention.
dpa / MF