Di., 14.11.2023 , 13:23 Uhr

Freistaat ist Vorreiter

Bayern: Bezahlkarte für Asylbewerber schon ab Frühjahr

Schon ab Frühjahr 2024 soll in Bayern eine Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt werden. Das hat das Bayerische Kabinett heute beschlossen.

Bayern drückt bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber aufs Tempo: Bereits im Frühjahr 2024 soll diese «tatsächlich in der Praxis zur Anwendung» kommen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in München sagte. Man habe ein Konzept für Bayern erarbeitet, nun werde mit den Ausschreibungen begonnen.

Zur Frage, ob und wie das Ganze – wie zuletzt angekündigt – mit anderen Bundesländern koordiniert werden soll, sagte Herrmann, Bayern mache dies aus «eigenem Antrieb» und sei «früh dran». Möglicherweise sei es dann aber für andere interessant, sich anzuschließen.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz wollen, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen. Vergangene Woche hatten sie sich darauf verständigt, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum 31. Januar Vorschläge für bundesweit einheitliche Mindeststandards dazu erarbeiten soll.

Die Nutzung solcher Bezahlkarten soll Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen.

 

Auszug aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung

Der Ministerrat hat beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft. Bayern nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Die Bezahlkarte soll in allen ANKER-Zentren und auch in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung eingeführt werden, soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden. Mit der Bezahlkarte können die Leistungsberechtigen ähnlich einer „EC-Karte“ in Geschäften bezahlen. Dabei wird die Nutzung jedoch verschiedenen Einschränkungen unterliegen. So sollen beispielsweise keine Überweisungen oder online-Käufe möglich sein, der Einsatzbereich kann bei Bedarf geografisch beschränkt oder bestimmte Händlergruppen ausgeschlossen werden. Barabhebungen sollen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden.

Die Bezahlkarte soll bayernweit eingeführt werden. Hierzu wird der Freistaat einen Vertrag schließen und die Kosten übernehmen. Geplant ist ein Start im Frühjahr 2024.

 

dpa / Bayerisches Staatsministerium / MB

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