Mi., 19.04.2023 , 14:22 Uhr

Bayern: Bayerischer Mittelstand lehnt neue Regeln zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen ab

Am Dienstag hat das Bayerische Kabinett Änderungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 beschlossen. Diese stoßen beim Mittelstandsverband BVMV in Bayern auf Ablehnung.

„Zunächst einmal ist es erstaunlich, dass mit der Möglichkeit eines einkommensabhängigen ‚Erlasses‘ jetzt schon wieder neue Regeln bei der Corona-Soforthilfe eingeführt werden. Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass jetzt zumindest Geringverdiener entlastet werden sollen, aber die Neuregelung geht erstens an den Fakten vorbei, und schafft zweitens schon wieder neue Unterschiede bei der Behandlung der Antragsteller in den einzelnen Bundesländern.“

so der Politikbeauftragte des Mittelstandsverbands BVMV in Bayern. Achim von Michel. Bei einer Online-Veranstaltung, an der gestern rund 80 Unternehmerinnen und Unternehmer über die Thematik informiert wurden, betonte von Michel:

“Es hat sich weiterhin nichts an der Tatsache geändert, dass diese Hilfen von führenden Politikern auf Bundes- und Landesebene als ‚Zuschüsse‘ angekündigt wurden und eine Rückzahlung nicht vorgesehen war. Wer seinen Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt hat, der sollte jetzt auch an keinem Online-Überprüfungsverfahren teilnehmen müssen, das übrigens so auch gar nicht zulässig ist.“

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang (Kanzlei Steinbock & Partner), der ebenfalls bei der Veranstaltung referierte, ergänzte:

„Die Rückforderung bleibt rechtswidrig. Es ist keine Lösung, dass man rechtswidrige Forderungen in Raten bezahlen kann oder darum bitten darf, dass sie bei Existenzbedrohung ausnahmsweise erlassen werden. Wir fordern, dass Rückforderungen nur dann erfolgen, wenn beim Antrag falsche Angaben gemacht wurden. Alle UnternehmerInnen, die richtige Angaben gemacht haben und denen die Soforthilfen bewilligt wurden, müssen sie auch behalten dürfen.“

Der BVMW Bayern kündigt deshalb an, weiterhin für den Mittelstand für eine komplette Aufhebung des Rückmeldeverfahrens zu kämpfen. „UnternehmerInnen, die ihren Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt haben, sollten nicht das Online-Rückmeldeverfahren nutzen und zunächst auch keine Rückzahlungen leisten, sondern in einem anwaltlichen Schreiben erklären lassen, dass sie dem Verfahren nicht zustimmen“, so Achim von Michel.

 

PM des BVMV Bayern / KH

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