Di., 07.09.2021 , 10:55 Uhr

Bayern: Bahnverkehr normalisiert sich nach Ende des Lokführerstreiks

Nach dem Ende des fünftägigen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL ist der Bahnverkehr in Bayern weitgehend normal angelaufen. 

Das gelte für den Fern- und den Regionalverkehr, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn am Dienstagmorgen. Auch die S-Bahnen im Großraum München verkehren planmäßig. Vereinzelt kann es demnach aber noch zu Einschränkungen kommen. Reisende und Pendler sollten sich daher vor Fahrtantritt über die Webseite, die App oder telefonisch informieren, ob ihr Zug wie geplant fährt.

Der Personenverkehr war in Deutschland wegen des Streiks seit Donnerstagfrüh stark eingeschränkt, der Güterverkehr seit Mittwochnachmittag. Es war der dritte Ausstand im aktuellen Tarifstreit, erstmals hatte sich der Streik über ein ganzes Wochenende gezogen. Die Bahn hatte eigenen Aussagen zufolge über das Wochenende zumindest jeden dritten Fernzug planmäßig fahren lassen. Im Regional- und S-Bahnverkehr war danach bundesweit ein Grundangebot von 40 Prozent der Züge unterwegs. Eine Annäherung zwischen beiden Seiten ist nicht in Sicht. «Nach dem Streik ist vor dem Streik», hatte der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, am Montag vor Mitgliedern am Berliner Hauptbahnhof gesagt.

Die Gewerkschaft kämpft um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder. Mit dem fünftägigen Streik wollte die GDL ihren Forderungen nach insgesamt 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie einer Corona-Prämie von 600 Euro mehr Nachdruck verleihen. Gestritten wird zudem über die künftige Form der Altersvorsorge. Die Deutsche Bahn hatte ursprünglich eine deutlich längere Laufzeit von rund 40 Monaten angestrebt. Mit einem neuen Angebot Ende der vorigen Woche hat das Unternehmen 36 Monate Laufzeit in Aussicht gestellt sowie eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro.

Nachdem GDL-Chef Weselsky diese Offerte abgelehnt hatte, versuchte die Bahn, noch vor dem Wochenende das Ende des Ausstands mit juristischen Mitteln herbeizuführen. Der Konzern scheiterte damit aber vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main sowie in zweiter und letzter Instanz vor dem hessischen Landesarbeitsgericht.

 

dpa

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