Di., 18.04.2023 , 15:23 Uhr

Bayern: Ausnahmen bei Rückzahlung von zu viel gezahlten Coronahilfen

Unternehmer und Selbstständige in Bayern müssen künftig nicht mehr ausnahmslos zu viel erhaltene Coronahilfen zurückzahlen.

Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. «Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Solo-Selbständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung.

Ob eine Rückzahlung erfolgen muss, hängt den Angaben zufolge von den Einnahmen nach Steuern ab und der Frage, ob die Rückzahlung die Existenz des Unternehmens oder des Selbstständigen gefährdet. «Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 beziehungsweise ansonsten 30 000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen», betonte Aiwanger.

Schon bisher gab es für Empfänger von Coronahilfsgeldern die Möglichkeit, diese per Ratenzahlungen zurückzuzahlen, sollte eine fristgerechte Rückerstattung bis 30. Juni nicht möglich sein. Bis zu 24 Monate Ratenzahlung seien möglich, im Einzelfall auch länger, Anträge könnten spätestens ab 1. Juni online beantragt werden, hieß es. Ein Rechtsanspruch auf einen Erlass oder Ratenzahlungen bestehe nicht.

Nachdem es «etliche Diskussionen bei Rückforderungen» gegeben habe, solle nun etwa kleinen Betrieben mit wenig Beschäftigten eine Erleichterung verschafft werden, sagte auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU). In Zeiten multipler Krisen wie dem Ukraine-Krieg, hohen Energiepreisen, Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten seien gerade für Wenigverdienende Stundung und Ratenzahlungen nicht immer hilfreich. Daher seien die Eckpunkte für einen Erlass eine gute Lösung, so Aiwanger.

dpa

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