Mi., 06.10.2021 , 16:59 Uhr

Bayern: Ausgangsbeschränkungen 2020 laut Gericht unzulässig

Rund eineinhalb Jahre nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise in Bayern sorgen die damaligen Regelungen noch einmal für heftige Diskussionen. Grund ist, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die umstrittenen Beschränkungen vom Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt hat.

Die Staatsregierung kündigte am Mittwoch an, eine Revision gegen die Entscheidung prüfen zu wollen. Die Oppositionsparteien SPD und AfD hingegen sehen den Richterspruch als Beleg dafür, dass die Regierung damals übertrieben hat.

Die VGH-Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. «Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet», erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).

In dem Verfahren ging es um die Ende März 2020 erlassene Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Darin war festgelegt, dass das Haus «nur bei Vorliegen triftiger Gründe» verlassen werden durfte. Als triftige Gründe waren beispielsweise die Berufsausübung, Einkäufe, Sport und Bewegung im Freien oder das Gassigehen definiert.

Einerseits bemängelte der VGH, dass die Staatsregierung bei der Veröffentlichung der Verordnung Formfehler begangen habe. Darüber hinaus war die Ausgangsbeschränkung für die Richter aber auch unverhältnismäßig. Auch, weil Bayern über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse zu weit hinausging.

Zwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt. «Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider», heißt es in dem VGH-Beschluss. Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen.

 

Nach der bundesweiten Vorgabe durften sich die Menschen mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts in der Öffentlichkeit treffen. Der VGH meint, es hätte gereicht, in Bayern diesen Kontakt zu verbieten, ohne gleich das Verlassen des eigenen Hauses zu untersagen. Nach Ansicht der Richter wäre es für die Pandemie letztlich «unbedeutend» gewesen, wenn jemand allein oder mit den Angehörigen aus seinem Haushalt im Freien einfach nur verweilen wollte.

Tatsächlich gab es damals viele Diskussionen darüber, ob man sich beispielsweise noch auf einer Parkbank niederlassen darf. Rund eine Woche nach Inkrafttreten der Vorschrift stellte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) klar, dass man sich durchaus im Rahmen eines erlaubten Spaziergangs auch einmal hinsetzen dürfe.

Die Behörden gingen aber davon aus, dass es sich dabei nur um eine überschaubare Ruhepause handelt – zu lange sollte man nicht die Bank besetzen. Dabei sei schon damals klar gewesen, «dass Menschen keine Gefahr darstellen, wenn sie alleine das Haus verlassen oder ein Buch auf einer Parkbank lesen», sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Florian von Brunn.

 

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sei deutlich über das Ziel hinausgeschossen, sagte der Sozialdemokrat. Vermutlich habe Söder so agiert, um Unions-Kanzlerkandidat zu werden. «Er hat den harten Corona-Manager gegeben, ohne dass es für die Virus-Bekämpfung notwendig gewesen wäre», meinte der SPD-Fraktionschef.

«Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg des Rechtsstaates über Söders entfesselte Corona-Politik, die zunehmend totalitäre Züge angenommen hat», kritisierte auch der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Christoph Maier. Nun sei die Staatsregierung vom Gericht in die Schranken gewiesen worden.

Die Regierung in München ist allerdings nach eigenen Angaben nach wie vor der Auffassung, dass die Beschränkungen vollumfänglich richtig gewesen sind. «Die Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie sind durch unzählige Gerichtsentscheidungen bestätigt worden», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Aufgrund der gesundheitlichen Notlage habe schnell gehandelt werden müssen.

 

dpa/MB

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