Do., 09.12.2021 , 19:47 Uhr

Bayern: Angepasste Regelung - Auslastung von 75 Prozent in kleineren Gondeln

Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek haben die Infektionsschutzregeln in den Skigebieten des Freistaats angepasst.

75 Prozent  – Angepasste Personalauslastung für Gondeln

Kleinere Liftanlagen in den bayerischen Wintersportgebieten dürfen ab Samstag, 11. Dezember mit einer Personenauslastung von 75 Prozent betrieben werden. Die entsprechende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird kurzfristig noch einmal geändert. Zu den kleineren Anlagen gehören alle Gondeln und geschlossenen Sessellifte bis zu zehn Plätzen. Nur bei größeren Seilbahnen mit einer Kapazität von mehr als zehn Personen bleibt es bei einer Beschränkung von 25 Prozent.

Zudem dürfen Familien und Personen aus einem Hausstand die Aufstiegshilfen ohne Beschränkungen gemeinsam nutzen. Keine Kapazitätsgrenzen bestehen mehr für Seilbahnen, bei denen die Benutzer unter freiem Himmel verbleiben, wie zum Beispiel Schlepplifte.

Staatsminister Aiwanger begrüßt die kurzfristig gefundene Lösung:

„Mit der jetzigen Regelung, dass Gondeln bis zehn Personen zu 75 Prozent besetzt werden dürfen, haben wir eine praxistaugliche Lösung gefunden. Damit ist Wirtschaftlichkeit und Infektionsschutz gewahrt. Die Gondeln sind gut belüftet und es wird FFP2-Maske getragen. Sofern ein Hausstand zusteigt, dürfen Gondeln auch komplett besetzt werden, was insbesondere bei Gondeln mit vier Plätzen interessant ist. Wir hoffen, dass damit die aktuelle Skisaison der Erholung der Bevölkerung an der frischen Luft zugutekommen kann und uns die Coronalage nicht wie im letzten Winter zu erneuten Verschärfungen zwingt.“

Staatsminister Klaus Holetschek erklärte:

„Ich glaube, wir haben hier einen gangbaren und guten Kompromiss zwischen Sport und Gesundheitsschutz gefunden, der von Vorsicht und Umsicht nicht abweicht, aber sich pragmatisch an das Umfeld des Wintersports anpasst. Bleiben Sie wachsam, im Lift und auf der Piste.“

Bereits am Dienstag war die zunächst beschlossene 2G-plus-Regelung in eine 2G-Lösung ohne Testnachweis für Geimpfte und Genesene umgewandelt worden. Damit wurde die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Skigebiete im Vergleich zu Österreich, Südtirol und der Schweiz gewahrt.

 

StMWi Bayern/JM

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