Sa., 06.02.2021 , 16:50 Uhr

Bayern: Aiwanger fordert Öffnungsperspektiven

Die Wirtschaftsminister der Länder fordern Öffnungsperspektiven für die Wirtschaft und weitere Verbesserungen bei den Coronahilfen. Aiwanger: „Mit Maske, Impfung und Hygienekonzepten haben wir Alternativen zu einem Dauerlockdown, der für viele Bereiche nicht mehr verhältnismäßig ist.“

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den von der Wirtschaftsministerkonferenz angestrebten Perspektivplan Wirtschaft begrüßt. Aiwanger: „Der mittlerweile monatelange Lockdown bringt immer mehr Unternehmen in Insolvenzgefahr und führt zu massiven Steuerausfällen. Dadurch reduziert sich auch die Handlungsfähigkeit des Staates für künftige Aufgaben. Mit Maske, Impfung und Hygienekonzepten haben wir Alternativen zu einem Dauerlockdown, der aktuell für viele Bereiche nicht mehr verhältnismäßig ist.“

 

Die Wirtschaftsminister der Länder hatten sich zuvor in einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über die Perspektiven für eine verantwortliche Öffnung der Wirtschaft und neue Entwicklungen bei den Coronawirtschaftshilfen ausgetauscht. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Ressortchefs für einen Perspektivplan Wirtschaft aus. Zudem begrüßten sie angekündigte Verbesserungen bei den Corona-Hilfen und forderten den Bund auf, verbindliche Termine für den Start der dringend benötigten Überbrückungshilfe III zu nennen, damit die Wirtschaft Planungssicherheit erhalte.

 

Öffnungen:

Vor dem Hintergrund der erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden eines langandauernden Lockdowns sprechen sich die Ministerinnen und Minister für Öffnungsszenarien aus, die in größtmöglicher Abstimmung und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten von den Ländern umgesetzt werden sollen. Bis heute sei es nicht ausreichend gelungen, die mit bestimmten Lebenssituationen, Verhaltensweisen und Maßnahmen verbundenen Infektionsrisiken und -folgen verlässlich abzuschätzen. Sie forderten die Bundesregierung deshalb auf, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise die Risikoabschätzung zu verbessern.

 

Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßte die positive Entwicklung der Infektionslage. Daher müsse zur Rechtfertigung von Schließungen ein strenger Maßstab angesetzt werden. Sie befürwortete abgestufte Öffnungen, die neben der 7-Tage Inzidenz weitere Faktoren berücksichtigen, zum Beispiel die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser, den Reproduktionswert, die Anzahl der durchgeführten Tests und Fortschritte bei der Immunisierung der Menschen.

 

Wirtschaftshilfen:

Die immer angespanntere Liquiditätslage erfordere aus Sicht der Wirtschaftsministerinnen und –minister eine wesentlich schnellere Auszahlung der Wirtschaftshilfen als bisher. Um Verzögerungen zu vermeiden, fordern die Ministerinnen und Minister die Bundesregierung auf, die Stichprobenkontrollen für die Überbrückungshilfe III auf durchschnittlich zehn Prozent zu begrenzen.

 

Die vom Bundeswirtschaftsminister angekündigten Vereinfachungen und Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III begrüßten die Länder ebenso wie die geplante Zusammenführung von November- und Dezemberhilfe einfach, PLUS und EXTRA zu jeweils einem Programm. Mit Hilfe eines Wahlrechts zwischen den möglichen Beihilferegimen könnten die Unternehmen Handlungsspielräume bei der November- und Dezemberhilfe flexibel nutzen.

 

Für Einzelunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten forderten die Länder die Aufnahme eines Unternehmerlohns in den Fixkostenkatalog der Überbrückungshilfe III. Sie begrüßten, dass Einzelhändler Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten ansetzen können und baten den Bundeswirtschaftsminister, dies auch den Herstellern und dem Großhandel zu ermöglichen, die Abschreibungsregelungen zu vereinfachen und für alle betroffenen Unternehmen dieses Sektors zu öffnen.

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Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundeswirtschaftsministerium zu prüfen, ob eine Abtretung von Forderungen der Unternehmen aus zu erwartenden Überbrückungs- oder November-/Dezemberhilfen an Kreditinstitute ermöglicht werden kann. Dies könne die Kreditwürdigkeit der betreffenden Unternehmen verbessern. Zudem sollten öffentliche Betriebe, insbesondere aus dem Bereich der Kommunen und der Kammern auch bei der Überbrückungshilfe III zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen gehören.

 

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie/MeS

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