„Die bayerische Staatsregierung lässt niemand im Stich, der durch Hochwasser in eine Notlage gekommen ist“,
sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Der Staat müsse in solchen Situationen für die Menschen eintreten.
Inzwischen könne in Bayern von einer sich entspannenden Lage gesprochen werden, sagte Herrmann. Um in Zukunft die Vorwarnung der Menschen zu verbessern, solle bei der Alarmierung der Bevölkerung wieder verstärkt auf Sirenen gesetzt werden. Wenn es «sehr sehr schnell gehen muss», gebe es Situationen, in denen Warn-Apps zu ungenau und zu vage seien.
Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.
Das Kabinett begrenzte aber die für die Hilfszahlungen berechtigten Regionen auf die acht Landkreise Fürth, Kitzingen, Schweinfurt, Hof, Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt. Wie hoch die Schäden am Ende tatsächlich ausfallen, sei aber noch nicht absehbar.
Im Landkreis Berchtesgadener Land hatten am Wochenende heftige Unwetter in einigen Orten in der beliebten Urlaubsregion rund um Watzmann und Königssee für Erdrutsche und Überflutungen gesorgt. Der Schaden geht in die Millionenhöhe – eine genaue Bezifferung liegt aber noch nicht vor. Bereits am 9. Juli hatte starker Regen in weiten Teilen Frankens Flüsse und Bäche über die Ufer treten lassen und die Kanalisation überfordert. In zahlreichen Orten kam es zu erheblichen Schäden an privaten Häusern und an Infrastruktur.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.
Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.
dpa/Stk Bayern/JM