Der Bayerische Landtag hat heute im Kampf gegen das Coronavirus ein neues Infektionsschutzgesetz einstimmig gebilligt.
Die bayerische Staatsregierung bekommt damit noch weitreichendere Befugnisse. Sie kann nun einen „Gesundheitsnotstand“ ausrufen und leichter medizinisches Material beschlagnahmen sowie direkt auf medizinisches und pflegerisches Personal zugreifen.
Alle sechs Fraktionen im Bayerischen Landtag stimmten dem in Rekordzeit erarbeiteten Gesetz zu. Es gehe um Leben und Tod, deshalb ziehe man nun an einem Strang, betonten Redner aller Fraktionen. Lediglich ein fraktionsloser Abgeordneter stimmte mit Nein.
Neben leichteren Beschlagnahmemöglichkeiten für medizinisches Material sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Behörden etwa von Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen können und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand. Ziel ist, in Notsituationen zusätzlichen Personalbedarf decken zu können. Und wenn es hart auf hart kommt, können die Behörden sogar „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ verlangen, wenn das „zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“.
Der Landtag beschloss zugleich eine spezielle gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am Sonntag, die wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt werden, absolut rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.
Pressemeldung dpa