Mo, 28.01.2019 , 17:28 Uhr

Bayerischer Bauernverband kritisiert das Volksbegehren Artenvielfalt

Am Donnerstag startet das von der ödp initiierte Volksbegehren Artenvielfalt. Damit es erfolgreich ist, müssen sich bis 13. Februar zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Das sind knapp eine Million Menschen. Das Volksbegehren sieht ein neues Naturschutzgesetz vor. Die Initiatoren wollen unter anderem mehr Blühwiesen auf landwirtschaftlichen Flächen, eine pestizidfreie Landwirtschaft und eine bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere.

Der Bayerische Bauernverband hat dieses Vorhaben jetzt scharf kritisiert.

Die Landwirte warnen vor den Folgen für den Umwelt- und Naturschutz und bieten gleichzeitig eine partnerschaftliche Zusammenarbeit für mehr Blühflächen an. Jeder zweite Bauer in Bayern habe sich vertraglich dazu verplichtet, freiwillig mehr für den Umwelt- und Naturschutz zu tun. Fast 40 Prozent der Fläche in Bayern würden nach den strengen Richtlinien der Agrarumweltprogramme bewirtschaftet. In der Oberpfalz sind es rund 140.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und in Niederbayern rund 120.000 Hektar, auf denen Umweltprogramme angewendet würden.

Durch die geplanten Vorgaben und gesetzlichen Regelungen würde die Grundlage für den finanziellen Ausgleich in den bayerischen Agrarumweltprogrammen wegfallen, so Josef Wutz, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes in der Oberpfalz. Das heißt: durch das Gesetz gäbe es für die Landwirte genaue Vorschriften, wie sie ihre Flächen zu bewirtschaften haben. Dadurch würde die Freiwilligkeit wegfallen - und damit auch die Fördermittel. Der Artenschutz sei das oberste Zeil der Bauern, so Josef Wutz weiter. Allerdings sehe der Gesetzesentwurf nur Einschränkungen für Landwirte vor - nicht nur in finanzieller Hinsicht. Es käme einer Enteignung gleich, weil die Bauern dann nicht mehr selbst bestimmen dürften, wie sie ihre Flächen bewirtschaften.

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