Fr, 16.09.2016 , 12:13 Uhr

Barbing: Stechrochen in Bach entdeckt

Zwei Barbinger Buben entdeckten am späten Donnerstagnachmittag (15.09.2016) beim Spielen am Aubach (Verlauf: parallel zur Donaustaufer Straße in Barbing) einen größeren „komischen Fisch, der aussah wie eine Pizza“.  Eines der Kinder berichtete darüber abends seinem Vater, der sich gegen 21.15 Uhr mit  seinem Sohn zu der Stelle begab, an dem die Buben den Fisch gesichtet hatten.

Der Mann suchte die Stelle zur Nachtzeit gezielt mit einer Taschenlampe ab und entdeckte einen Stachelrochen. Allerdings war er sich nicht sicher ob das Tier noch lebt. Vorsorglich wurde die Polizei informiert. Von dieser wurde die FFW Barbing hinzugezogen. Den Kräften der Wehr gelang es kurz vor 23.00 Uhr den offensichtlich erkrankten aber noch lebenden Rochen einzufangen. Der Pfauenaugerochen, mit einem Durchmesser von  ca. 50cm, wurde artgerecht verpackt und anschließend von einer Polizeistreife sofort in eine bereits telefonisch vorinformierte Tierauffangstation nach München verbracht. Der Fisch konnte zwar rechtzeitig dort eingeliefert werden, verstarb allerdings am frühen Morgen des 16.09.2016 in der Auffangstation. Wie der Rochen in den Aubach kam, ist unklar. Vermutlich wurde er ausgesetzt.

Fest steht, dass die Buben Glück hatten, weil das Tier einen Giftstachel hat, der insbesondere für Kinder  tödliche Folgen haben hätte können. Die Gemeinde Barbing sperrt den Aubach derzeit ab und stellt auch  eine entsprechende Gefahrenbeschilderung auf. Um auszuschließen, dass sich noch  weitere gefährliche Tiere im Bach befinden,  wird dieser im Laufe des Tages durch die Feuerwehr Barbing gezielt abgesucht.

Die PI Neutraubling ermittelt gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz und einer Ordnungswidrigkeit nach dem LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz).  Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde unterliegt der Pfauenaugerochen nicht dem Artenschutz, ist aber als gefährliches Tier im Sinne § 37 LStVG einzustufen, dessen Haltung bei der Behörde anzumelden ist.

PM/MF

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