Ein Mitglied der Rocker-Gruppe Bandidos wird wohl keine Waffe mehr besitzen dürfen – darum streitet der Mann derzeit am Verwaltungsgericht München. In der Verhandlung am Mittwoch verwies die Vorsitzende Richterin auf ein obergerichtliches Urteil, wonach allein die Mitgliedschaft in der Rocker-Gruppe die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes rechtfertigt. Der 54 Jahre alte Sportschütze hatte gegen das Landratsamt Dachau geklagt, weil dieses ihm die Erlaubnis für den Waffenbesitz entzogen hatte.
Der Betreiber eines Sicherheitsdienstes durfte nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre lang zwei Faustfeuerwaffen und ein Gewehr besitzen. Nachdem das Landratsamt Anfang 2014 seine Waffenbesitzkarte wegen seiner Mitgliedschaft in dem Rocker-Club in Regensburg einzog, habe er die Waffen verkauft. Dadurch sei er in seiner Arbeit eingeschränkt.
Der Präsident der Regensburger Bandidos musste bereits 2013 seine Waffenbesitzkarte abgeben. Auch seine Klage dagegen scheiterte vor Gericht. Einem Funktionär aus dem Landesvorstand der rechtsextremen NPD sei sogar die Gewerbeerlaubnis im Sicherheitsbereich entzogen worden – ausdrücklich wegen seiner Zugehörigkeit zu den Rockern, sagte die Richterin. Wer eine Waffe wolle, müsse besonders zuverlässig sein, sagte die Vorsitzende. «Die Rechtsprechung ist da sehr streng.»
dpa