In Bayern haben die Behörden führenden Motorradrockern die Waffenscheine entzogen. Unter ihnen ist auch der NPD-Funktionär Sascha R. 2012 hatte das Landratsamt Straubing-Bogen R. wegen seiner Bandidos-Aktivitäten die Lizenz für seine Security-Firma entzogen.
Der Grund für den Entzug des Waffenscheins: Die Position der Bandidos-Funktionäre rechtfertige die Annahme, dass sie Waffen missbräuchlich verwenden könnten. Zudem bewegten sich bestimmte Rockergruppen in einem kriminellen Umfeld, in dem Rauschgifthandel und andere Straftaten begangen würden. Ob der Entzug der Waffenerlaubnis alleine dadurch zulässig ist, entscheidet heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatten der Präsident der «Bandidos MC Regensburg» sowie Funktionäre der «Bandidos MC Passau». Alleine auf den Namen des Präsidenten der Regensburger Bandidos sind 13 Waffen registriert.
Außerdem durfte er mit behördlicher Genehmigung Sprengstoff besitzen. Die beiden anderen Männer waren zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Als den Landratsämtern die Stellung des Trios innerhalb der Rockerszene bekannt wurde, widerriefen die Behörden die Waffenscheine, weil die Männer die erforderliche Zuverlässigkeit nicht hätten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Entzug der Waffenscheine bestätigt: Bandidos-Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem typische Delikte der Organisierten Kriminalität begangen würden. Damit sei zumindest das Führungspersonal der Rockerclubs als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, auch wenn der Betroffene selbst und sein Club strafrechtlich unbelastet seien.
Zu den untereinander verfeindeten Rockergruppen in Deutschland gehören Hells Angels, MC Gremium, Bandidos und Outlaws. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von bundesweit etwa 9000 Rockern aus. Bei der Organisierten Kriminalität stand 2013 laut BKA jedes achte Verfahren im Zusammenhang mit Rockern. Seit einigen Jahren geht der Staat verschärft gegen Rockerbanden vor:
dpa