Di, 19.11.2019 , 12:52 Uhr

Bahnverkehr: Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt Regionalverkehre im Netz Donau-Isar aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-BahnVerkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den elektrischen Regionalzugverkehr auf den Strecken von München Hbf bzw. München Flughafen über Landshut nach Passau beziehungsweise Regensburg eröffnet.

Das künftige Netz Donau-Isar integriert den heutigen Flughafenexpress (ÜFEX), den Donau-Isar-Express und die Regionalbahn von Freising nach Landshut. Es umfasst zwei Betriebsstufen. Die BEG bestellt rund 5,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr (Betriebsstufe 1). Ab Betriebsstufe 2, die mit Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München beginnt, sind es 5,0 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Das Bestellvolumen reduziert sich, da die Regionalbahn Freising – Landshut zu diesem Zeitpunkt in einer neuen Regional-S-Bahn aufgeht und dann in einem anderen Vertrag kontrahiert wird.

Der Zuschlag soll voraussichtlich Mitte 2020 erteilt werden. Die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2024 vorgesehen. Der Vertrag ist als Bruttovertrag angelegt. Er endet voraussichtlich im Dezember 2036 nach einer Laufzeit von zwölf Jahren.

Fahrplankonzept und Angebotsverbesserungen:

Zum Wettbewerbsprojekt Donau-Isar gehören folgende Strecken, die stündlich bedient werden:

Vielfältige Angebotsverbesserungen werden schon teilweise vor Vertragsbeginn auf den Weg gebracht. So werden unter anderem Taktlücken früh morgens und spät abends geschlossen: beim Flughafenexpress bereits zum Fahrplanwechsel 2019/20, beim Donau-Isar-Express zum Fahrplanwechsel 2021/22. Ab Dezember 2024 wird mit Inbetriebnahme des Netzes Donau-Isar der Takt der Regionalbahn von Freising nach Landshut auf ein stündliches Angebot verdichtet. Mit Eröffnung der 2. S-Bahn-Stammstrecke, voraussichtlich 2028, werden auch die Regionalexpress-Züge auf den Strecken zwischen München und Landshut/Plattling/Regensburg in den Hauptverkehrszeiten öfter fahren.

Barrierefreie, klimatisierte Fahrzeuge:

Für das Netz Donau-Isar fordert die BEG barrierefreie und klimatisierte Neufahrzeuge mit elektrischem Antrieb und hoher Kapazität. Die Züge, die zum Flughafen verkehren, müssen den Flughafentunnelbahnhof befahren dürfen. In variabel ausgestatteten Mehrzweckbereichen an mindestens jedem zweiten Einstiegsbereich müssen Fahrräder, Kinderwagen, Sperrgut oder Reisegepäck problemlos transportiert werden können.

Die Fahrzeuge müssen den neuesten Standards der Barrierefreiheit entsprechen und einen barrierefreien Einstieg an Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 Zentimetern ermöglichen. Auch an niedrigeren oder höheren Bahnsteigen (30 bis 96 Zentimeter) müssen mobilitätseingeschränkte Reisende ohne Voranmeldung ein- und aussteigen können. Zusätzlich muss der künftige Betreiber jeden Zugteil, der von benachbarten Zugteilen während der Fahrt nicht erreichbar ist, mit einer rollstuhlgerechten Einstiegshilfe ausstatten. Zudem verlangt die BEG eine rollstuhlgerechte Toilette und mindestens zwei Rollstuhlplätze je Zugteil.

Hohe Qualitätsanforderungen:

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität. So müssen beispielsweise monatliche und jährliche Vorgaben für die Pünktlichkeit sowie konkrete Vorgaben zur Anschlusssicherung beachtet werden. Zudem macht die BEG für alle Züge Mindestvorgaben zur Sitzplatzanzahl unter besonderer Berücksichtigung stark frequentierter Züge im Berufs- und Schülerverkehr sowie im Freizeitverkehr an Wochenenden.

Um den Fahrgästen einen umfangreichen Service zu garantieren, wird die Zugbegleiterquote künftig in allen Zügen und damit im gesamten Netz 100 Prozent betragen. Dabei gelten klar definierte Mindestanforderungen an Ausbildung und Qualifikation des Zugpersonals. Zusätzlich wird in unter Sicherheitsaspekten ausgewählten Zügen bedarfsorientiert speziell geschultes Personal eingesetzt. Das Netz Donau-Isar wird in das bewährte Qualitätsmesssystem der BEG integriert. Bei den Tests werden Kriterien wie „Sauberkeit“, „Fahrgastinformation“ und „Kundenorientierung“ geprüft und bewertet. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, werden Pluspunkte erreicht, bekommt es einen Bonus. Bei Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Zielwerten z. B. hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusserreichung werden ebenfalls Strafzahlungen fällig.

Neue Anforderungen beim Thema Personal:

Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, hat die BEG beschlossen, ihre bisherigen Vorgaben zum Personalkonzept weiterzuentwickeln und auszubauen. So wird eine sogenannte „Sitzbereitschaft“ für Reserve-Triebfahrzeugführer gefordert, um Zugausfälle aufgrund z. B. kurzfristiger Krankmeldungen minimieren zu können. Als weitere Anforderung lässt sich die BEG mit den Angeboten der Verkehrsunternehmen einen Plan zur Personalbereitstellung und -akquisition vorlegen, welcher jährlich aktualisiert werden muss und dokumentiert, dass ein ausreichender Personalbestand zum Betriebsstart wie auch während der Vertragslaufzeit sichergestellt werden kann. Um dem branchenweiten Mangel an Triebfahrzeugführern zu begegnen, fordert die BEG des Weiteren eine Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer.

Vertrieb im Tarif:

An jeder Station ist der Fahrscheinverkauf über Automaten sicher zu stellen. Zusätzlich besteht die BEG auf Reisezentren in Dingolfing, Landshut Hbf, Osterhofen (Niederbay), Passau Hbf, Plattling und Vilshofen (Niederbay) sowie eine Verkaufsstelle in Moosburg und Landau. In München-Moosach ist eine videounterstützte Verkaufsstelle vorgesehen. Außerdem stehen dem Fahrgast Reisezentren in München Hbf, München Flughafen, Freising und Regensburg Hbf zur Verfügung. Des Weiteren fordert die BEG den Vertrieb von Fahrscheinen über Abonnements, elektronische Medien und Telefon. Für Abweichungen von den geforderten Mindestöffnungszeiten der personenbedienten Verkaufsstellen und Störungen an Fahrkartenautomaten werden – sofern diese einen festgelegten Toleranzwert überschreiten – Strafzahlungen erhoben.

Die BEG verpflichtet das Verkehrsunternehmen, alle jeweils räumlich gültigen Tarife des öffentlichen Verkehrs anzuwenden und Fahrausweise auszugeben. Zudem müssen auch Fahrscheine für Regionalzüge gemäß DB-Tarif im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr anerkannt und ausgegeben werden. DB-Tarife und Sonderangebote, wie zum Beispiel das Bayern-Ticket und das Bayern-Hopper-Ticket müssen anerkannt und verkauft werden. Der zusätzliche Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen ist erwünscht.

 

Aus der Pressemitteilung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft

 

MWi

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