In vielen Fällen ist die Polizei bei der Aufklärung und Unterbindung von Straftaten auf Beobachtungen, Hinweise, Mitteilungen und aktive Mitarbeit aus der Bevölkerung angewiesen. Aber gerade auch bei Unfallgeschehen zählt bis zum Eintreffen der Rettungskräfte oftmals jede Sekunde, in denen Ersthelfer entscheidende Schritte zur Erstversorgung eines Verletzten einleiten können.
So konnten zwei couragierte Bürger aus den Händen des stellvertretenden Dienststellenleiters der Polizeiinspektion Bad Kötzting, Polizeihauptkommissar Thomas Schmidt, jeweils ein Dankschreiben des Oberpfälzer Polizeipräsident Thomas Schöniger, verbunden mit einer Belohnung, in Empfang nehmen.
Ende Februar dieses Jahres ereignete sich in den Mitternachtsstunden an einer Ampel-Kreuzung in Bad Kötzting ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Autofahrer geriet mit seinem Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab, touchierte die Leitplanke, überfuhr zwei Ampelanlagen, mehrere Stromverteilerkästen und kam schließlich erst an den Steingabionen eines Privatgrundstückes zum Stehen.
Die beiden ausgezeichneten Personen, Herr Bielmeier und Herr Hamann, passierten zufälligerweise und unabhängig voneinander die Unfallstelle. Ohne zu zögern agierten sie in vorbildlicher Weise: Sie sicherten die Unfallstelle und setzten sofort den Notruf ab. Zeitgleich kümmerten Sie sich um den noch im Fahrzeug sitzenden Unfallfahrer. Unter größter Kraftanstrengung schafften es die beiden Ersthelfer dann gemeinsam, den verunfallten Fahrer aus dem demolierten Fahrzeug zu befreien. Danach betreuten sie den Unfallfahrer und führten Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.
Im weiteren Verlauf wurde dessen Flucht von der Unfallstelle verhindert, so dass er der Polizei übergeben werden konnte. Wie sich herausstellte, war der Unfallfahrer erheblich alkoholisiert und dem Ermittlungsstand zufolge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Ohne den couragierten Einsatz von Herrn Hammann und Herrn Bielmeier wäre eine umgehende Erstversorgung des Unfallfahrers nicht möglich gewesen. Weiterhin hätte ein stark beschädigtes Unfallfahrzeug bei einer möglichen Flucht, sprich ohne Fahrer bzw. Fahrzeuginsassen vor Ort, mit hoher Wahrscheinlichkeit größere Suchmaßnahmen nach sich gezogen, welche durch das beherzte Tätigwerden verhindert werden konnten. Aufgrund der Umstände konnte der Unfallfahrer dann auch für die begangenen Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.
In dessen Auftrag übermittelte Schmidt den Dank und die Anerkennung des Polizeipräsidenten und zollte den beiden Männern zum Abschluss ebenfalls Respekt:
„Herr Hamann und Herr Bielmeier, Hinschauen statt Wegschauen ist wahrlich nicht mehr selbstverständlich – Sie handelten aus Rücksicht und dem Hilfegedanken heraus vorbildlich, halfen sofort und versorgten den Verunfallten. Dafür gebührt Ihnen dank, Sie können stolz auf sich sein.“
PI Bad Kötzting / JM