Am 05.12.2025, wurde bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting eine Anzeige aufgrund eines falschen Anwaltsschreiben aufgenommen. Mit diesem Anwaltsschreiben werden dem Empfänger durch eine Kanzlei mit Sitz in der Schweiz, hohe Geldbeträge versprochen, welche im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zugesprochen wurden. Um die Auszahlung des Schadensersatzes nun zu ermöglichen, wird der Empfänger aufgefordert, sich zu legitimieren und hierfür weitere vertrauliche Daten herauszugeben.
Durch die Verwendung der Personalien des Empfängers, wird der Eindruck erweckt, dass das Schreiben echt ist und die damit verbundenen Schadensersatzgelder tatsächlich bereitstehen.
Nachdem die bislang unbekannten Täter bayernweit seit Anfang Dezember bereits mehrfach mit gleichgelagertem Sachverhalt in Erscheinung getreten sind, wird seitens der Polizei Bad Kötzting darauf hingewiesen, derartige Anfragen stets zu hinterfragen und die Weitergabe vertraulicher, persönlicher Daten vor der Herausgabe immer zu prüfen.
Gegen den bislang unbekannten Täter wird nun wegen des Ausspähens von Daten im Sinne des Strafgesetzbuches ermittelt.
PI Bad Kötzting