Ein 56-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim wurde am Freitag gegen 13:45 Uhr durch eine Streifenbesatzung der PI Kelheim einer Kontrolle unterzogen.
Bei dem Pkw-Fahrer wurde durch die Beamten starker Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab den Wert von fast 2,6 Promille. Daraufhin wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt.
Welche Strafe den 56-Jährigen voraussichtlich erwartet, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Verstoß: Alkohol oder Drogen am Steuer |
Punkte |
Bußgeld (€) |
Fahrverbot |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille | 2 | 500 .- | 1 Monat |
– bei Eintrag eines vorherigen Verstoßes | 2 | 1000 .- | 3 Monate |
– bei Eintrag zwei vorheriger Verstöße | 3 | 1500 .- | 3 Monate |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr („absolute Fahruntüchtigkeit“), wird als Straftat geahndet | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe | variiert |
0-Promille Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 1 | 250 .- | – |
Weitere Infos finden Sie unter: http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
PM / NS