Nach einem Indizienprozess fiel im Oktober 2014 das Urteil im „Autobrandstifterprozess“: Das Urteil des Landgerichts Regensburg ist jetzt rechtskräftig, da die Revision des Angeklagten vom Bndesgerichtshof verworfen wurde. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts in Regensburg hervor:
Mit Beschluss vom 7. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 13. Oktober 2014 im Autobrandstifterprozess als unbegründet verworfen. Das Landgericht Regensburg hatte den Angeklagten nach einem aufwendigen Indizienprozess am 19. Hauptverhandlungstag in acht Fällen für schuldig befunden, in Regensburg und Umgebung Autos in Brand gesetzt und dadurch einen Sachschaden von rund 218.000 Euro verursacht zu haben.
Der Angeklagte war deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht wegen einer den Taten zugrunde liegenden psychischen Erkrankung des Angeklagten seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.Der Prozess zeichnete sich unter anderem dadurch aus, dass neben der Erhebung zahlreicher Zeugen-und Sachbeweise umfangreiche Erkenntnisse aus den Einsätzen polizeilicher Personensuchhunde ausgewertet wurden.