Los ging es als Prozess um einen versuchten Doppelmord, enden könnte es deutlich milder: Im Verfahren gegen einen Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizisten zugerast sein soll, werden am Freitag die Plädoyers erwartet. Das Landgericht Regensburg hatte am Dienstag einen Hinweis gegeben, dass es nach einer Ortsbesichtigung keine Tötungsabsicht erkenne – von der in der ursprünglichen Anklage die Rede ist. Stattdessen gehe es von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einem gefährlichen Werkzeug – dem Auto – aus. Das hätte eine geringere Strafe zur Folge.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen wegen zweifachen versuchten Mordes angeklagt. Der Österreicher soll demnach im Mai 2019 in Straubing mit hoher Geschwindigkeit auf zwei auf der Straße stehende Polizisten zugefahren zu sein, um der Kontrolle zu entgehen. Er hat keine Fahrerlaubnis. Die Beamten konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Laut Anklage nahm der Fahrer zumindest billigend in Kauf, dass die Polizisten hätten sterben können.
Erwartet wird am Freitag auch ein Rechtsmediziner, der sich über möglichen Einfluss von Alkohol und Drogen bei dem Autofahrer äußern soll. Danach sind die Plädoyers geplant. Ob noch am selben Tag auch ein Urteil gesprochen wird, war zunächst noch offen.
dpa