Di., 13.08.2024 , 09:35 Uhr

Auch in Regensburg: Einbürgerungsanträge überlasten Ämter

Die Reform bei der Einbürgerung ist für Bayerns Kommunen wie erwartet eine große Herausforderung. Die Antragszahlen liegen auf Rekordniveau. Und: In zahlreichen Ämtern fehlt Personal. So auch in Regensburg.

Die Stadt Regensburg steht vor einer großen Herausforderung: Die Reform des Einbürgerungsgesetzes hat die Zahl der Einbürgerungsanträge in die Höhe schnellen lassen. Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 sind die Ämter in Regensburg und anderen bayerischen Städten an der Grenze ihrer personellen Kapazitäten.

 

Regensburg kämpft mit steigenden Antragszahlen

In Regensburg wurden bis zum 30. Juni 2024 insgesamt 832 Anträge gestellt, während es im ersten Halbjahr 2023 noch 599 Anträge waren. Zudem wurden 1.460 Beratungsgespräche für Einbürgerungswillige durchgeführt.

 

Personelle Engpässe belasten die Ämter

Eine Sprecherin der Stadt Regensburg betont, dass die Reform die Kommunen „an den Rand der personellen Leistungsfähigkeit“ gebracht hat. Die Mitarbeiter müssen sich durch interne Schulungen und Selbststudium in die neue Rechtslage einarbeiten, was bei neuen Kräften bis zu einem Jahr dauern könne. Besonders problematisch wäre, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz schon immer ein sehr umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet war, was den Arbeitsaufwand zusätzlich erhöhe, so due Stadt Regensburg.

 

Bayernweit hohe Nachfrage nach Einbürgerungen

Nicht nur in Regensburg, sondern auch in anderen Städten wie München, Nürnberg und Ansbach sind die Antragszahlen stark gestiegen. In München lag die Zahl der Anträge im Juni 2024 um 129,4 Prozent über dem Vormonat, was zu Wartezeiten von bis zu 18 Monaten führt. Nürnberg verzeichnete bis Ende Juni 2024 bereits 2.556 Anträge, während es im gesamten Jahr 2023 noch 4.310 waren.

 

Herausforderungen durch das neue Gesetz

Das neue Gesetz erlaubt es, bereits nach fünf Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement, ist dies sogar schon nach drei Jahren möglich. Zudem erlaubt das Gesetz nun die Mehrstaatigkeit.

 

 

dpa / MB

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