Mi, 17.03.2021 , 12:41 Uhr

Auch Brauereigasthöfe bekommen nun Coronahilfen

Nach Kritik der Branche bekommen nun auch Brauereigasthöfe Coronahilfen. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte werde der Zugang zu den November- und Dezemberhilfen verbessert und vereinfacht.

Künftig sei der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt, hieß es. Dies betreffe etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach laut der Mitteilung von einem wichtigen Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten. «Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.» Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte die Verständigung ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen litten.

Über die Nachbesserungen war lange verhandelt worden. Der Bayerische Brauerbund hatte kritisiert, dass Brauereigasthöfe bislang fast alle durchs Förderraster fielen. In einem Offenen Brief deutscher Brauereien von Ende Februar wurde eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café, aber auch Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss beklagt. Insgesamt werde die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Brauereien immer dramatischer.

 

Die Mitteilung der Staatskanzlei

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Ministerpräsident Söder: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht. Dafür Dank an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier! Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, die November- und Dezemberhilfe weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Künftig sind Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften antragsberechtigt. Das ist ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden.“

Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei/MB

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