Eine 66-jährige Autofahrerin erfasste am späten Montagabend auf der Staatsstraße 2138 bei Arrach ein Reh. Obwohl das Tier nach dem Zusammenstoß weiterlief, meldete die Frau den Wildunfall erst am nächsten Morgen um 08:45 Uhr – rund neun Stunden später.
Damit verstieß sie gegen das Bayerische Jagdgesetz, das eine sofortige Meldung auch bei flüchtendem Wild vorschreibt. Die Polizeiinspektion Bad Kötzting leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein; ein Bußgeld droht. Ob das Reh gefunden wurde, ist noch unklar. Die Polizei erinnert daran, Wildunfälle aus Gründen des Tierschutzes stets umgehend zu melden.
PI Bad Kötzting / JM