Do, 12.02.2015 , 10:54 Uhr

Anklage gegen falschen Schönheitsmediziner

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 18.01.2015 Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 30-jährigen Mann aus der Oberpfalz wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug und mit Missbrauch von Titeln in 110 Fällen erhoben. Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Internet wahrheitswidrig als plastischer Chirurg ausgegeben zu haben und von Anfang 2013 bis August 2014 insgesamt 56 Patienten einer „Schönheitsoperation“ unterzogen und hierfür insgesamt über 63.000 EUR Honorar vereinnahmt zu haben.

Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus:

Der Angeschuldigte gab sich auf seiner öffentlich zugänglichen „Facebook“-Seite wahrheitswidrig als promovierter plastischer Chirurg aus, der insbesondere im Bereich der Schönheitsmedizin tätig sei. Tatsächlich hat er weder Medizin studiert noch besitzt er eine Approbation als Arzt oder einen Doktortitel. Patienten, die sich genauer nach seiner Qualifikation erkundigten, legte er gefälschte Approbationsurkunden vor. So erhielt er im Zeitraum von Anfang 2013 bis August 2014 Zulauf von 56 Patienten, darunter 16 Männern, die sich in seinen „Praxisräumen“ in Regensburg oder in einer Privatwohnung in Hannover von ihm zu schönheitsmedizinischen Zwecken behandeln ließen. Dabei setzte der Angeschuldigte immer eine Spritze ein, mit der er überwiegend Silikon und Botox im Bereich des Gesichtes injizierte. Für die körperlichen Eingriffe verlangte er zwischen 100 und 2.600 EUR; insgesamt vereinnahmte er so über 63.000 EUR.

Die Einwilligung der Patienten mit der Schönheitsbehandlung ändert nichts an der Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, da sich der Angeschuldigte unberechtigt als zugelassener Heilkundiger ausgegeben hat.

Der Angeschuldigte hat die Taten weitgehend eingeräumt. Er befindet sich seit 01.09.2014 in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht noch nicht entschieden. Demnach ist auch noch kein Hauptverhandlungstermin bestimmt.

Pressemitteilung/MF

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