Fr., 02.07.2021 , 13:39 Uhr

Amtsgericht Regensburg: Elektronische Akte wird eingeführt

Als drittes Amtsgericht im Freistaat führt das Amtsgericht Regensburg ab 5. Juli die sogenannte E-Akte ein.

Das Landgericht Regensburg setzt diese elektronische Form der klassischen Akte bereits seit Herbst 2019 ein. Zum Start der E-Akte am Landgericht war Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zugeschaltet. Die Justiz treibe die Digitaloffensive weiter voran, so Eisenreich. Die E-Akte verkürze Verfahren, erspare Wartezeiten und schütze in Zeiten der Pandemie auch die Gesundheit der Prozessbeteiligten.

MF

 

Die Pressemitteilung aus dem Justizministerium

Die elektronische Akte wird nun an sieben Pilotgerichten erprobt. Diese sind die Landgerichte Landshut, Regensburg und Coburg, seit Herbst 2019 das Amtsgericht Straubing, seit Sommer 2020 das Amtsgericht Dachau sowie seit diesem Jahr auch das Oberlandesgericht München. Ab dem 5. Juli 2021 wird nun auch am Amtsgericht Regensburg die E-Akte pilotiert.

Da die Pilotphase an den Landgerichten bereits erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgten nun an den Landgerichten Ingolstadt und Weiden i.d.OPf. die ersten beiden Regeleinführungen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Deshalb treibt die Justiz die Digitaloffensive weiter voran. Nach dem Landgericht setzt nun auch das Amtsgericht Regensburg die E-Akte ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus, in der bis heute über 38.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Minister Eisenreich: „Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Noch im Laufe dieses Jahres soll die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren – neben den Pilotgerichten und den Landgerichten in Ingolstadt und Weiden i.d.OPf. – an sechs weiteren bayerischen Landgerichten erfolgen.“

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Beim Ausbau der Video-Verhandlungen setzt die bayerische Justiz auf ein Zwei-Säulen-Konzept. Säule 1: Bis Juli 2021 soll allen 99 bayerischen Gerichten eine Videokonferenzanlage zur Verfügung stehen (Stand 2. Juli 2021: 106 Anlagen von 97 Gerichten nutzbar). Säule 2 ist die Freigabe der Videokonferenzsoftware von Microsoft Teams für Videoverhandlungen. Nach der erfolgreichen Pilotierung wurde der Einsatz nun bayernweit freigegeben.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert die Bundesjustizministerin zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Wir brauchen jetzt zeitnah eine Kommission auf Bundesebene.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz die Bundesjustizministerin aufgefordert, eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene zu schaffen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Dr. Harald Müller, dem Direktor des Amtsgerichts Regensburg: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Regensburg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

Pressemitteilung/MF

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