Do., 20.05.2021 , 10:15 Uhr

Amateurfußball: Mannschaftssport mit bis zu 25 Personen möglich

Nach einem Offenen Brief des Bayerischen Fußball-Verbandes an die Bayerische Staatsregierung gibt es jetzt gute Neuigkeiten für die Amateurfußballer. Ab Freitag ist Kontaktsport mit bis zu 25 (getesteten) Personen wieder möglich.

Pressemitteilung des Bayerischen Fußballverbands

Nach dem Offenen Brief des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Bayerische Staatsregierung zumindest in einem Punkt jetzt rasch für Klarheit gesorgt, der die Amateurfußballer in den vergangenen Tagen mächtig frustriert hatte: Ab diesem Freitag, 21. Mai 2021, ist altersunabhängiges Mannschaftstraining (generell Kontaktsport unter freiem Himmel) in Gruppenstärken bis zu 25 Personen wieder gestattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt und alle Teilnehmer auf das COVID-19-Virus getestet sind, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen. In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 sind keine Testungen erforderlich.

Grundvoraussetzung bleibt nach wie vor die Tatsache, dass gemäß §27 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten“ diese Öffnungen ausdrücklich erlauben muss.

„Damit herrscht jetzt zumindest mal Klarheit in einem Punkt, der in den vergangenen Tagen in Bayern für reichlich Wirrwarr und damit Frust bei den Sportler*innen gesorgt hatte. Die Auslegung der staatlichen Vorgaben wurden bayernweit völlig unterschiedlich gehandhabt“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher: „Das ist ein wichtiger Schritt zurück zu etwas mehr Normalität, wenngleich die Testungen nach wie vor in Gebieten mit 7-Tages-Inzidenzen zwischen 50 und 100 eine hohe Hürde für unsere Vereine darstellen. Deswegen setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass auch Testungen, die in KiTas, Schulen oder beim Arbeitgeber durchgeführt werden, für den Sport herangezogen werden können.“ Aktuell heißt es in der Verordnung, dass die Sportler über einen „Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen“ müssen.

Die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in der Nacht zum Donnerstag entsprechend veröffentlicht worden.

Beim Bayerischen Fußball-Verband setzt man nun darauf, in den kommenden Tagen und Wochen weitere Lockerungen für seine rund 1,6 Millionen Mitglieder im Freistaat erreichen zu können, die der Vorstand in dem Offenen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innen- und Sportminister Joachim Herrmann sowie Gesundheitsminister Klaus Holetschek sehr klar formuliert hat.

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