Di., 23.11.2021 , 08:15 Uhr

Bayern: Kabinett und Landtag verschärfen Corona-Regeln

Vier Tage nach der Einigung der Koalitionsspitzen von CSU und Freien Wählern sollen am heutigen Dienstag das bayerische Kabinett und der Landtag die neuen verschärften Corona-Regeln beschließen.

Den Auftakt macht um 9.00 Uhr der Ministerrat, der sich dazu sogar in einer Präsenzsitzung trifft. Um 14.00 Uhr soll der Kabinettsbeschluss dann im Anschluss an eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder als Antrag von CSU und Freien Wählern im Landtag zur Abstimmung gestellt werden.

In beiden Fällen ist die Stimmmehrheit nur eine Formsache. Ab Mittwoch soll die neue Regelung greifen. Sie sieht unter anderem quasi flächendeckend die 2G-Regel vor, für Ungeimpfte sind strikte Kontaktbeschränkungen geplant. In Hotspots soll es Zusatzregeln geben. Schulen und Kitas bleiben offen.

«Zur Bekämpfung der Pandemie müssen wir dort ansetzen, wo die Hebel am wichtigsten sind. Das heißt Lockdown für Ungeimpfte durch 2G und 2G plus und auch durch Kontaktbeschränkungen und in den Hotspots», hatte Söder das Vorgehen bereits am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands gerechtfertigt. Das sei wichtig, um die Welle zu brechen, «und zwar hart».

Wie im vergangenen Winter würden die nächsten Wochen den Menschen viel Solidarität abverlangen, sagte Söder. Es sei verständlich, dass Corona zermürbe und nerve. Er hoffe sehr, dass die Maßnahmen bis zum 15. Dezember Wirkung zeigten, aber voraussagen könne dies leider niemand. Sollte es rechtlich möglich sein, werde Bayern dann bei Bedarf die Maßnahmen verlängern. Söder betonte, er gehe davon aus, dass der Bund sein neues Infektionsschutzgesetz wegen der kritischen Lage nachbessern werden müsse. Weitere Verschärfungen seien für ihn kein Thema, sagte Söder.

 

dpa/MB

 

Diese Corona-Regeln sollen ab Mittwoch in Bayern gelten

In Bayern sollen von Mittwoch (24. November) an nochmals deutlich schärfere Corona-Regeln gelten. Am Dienstagvormittag sollen sie im Kabinett beschlossen, und am Nachmittag im Landtag debattiert werden. Ein Überblick:

 

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:

Es dürfen sich ab Mittwoch bayernweit nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.

 

2G fast flächendeckend:

Mit Ausnahme des Handels soll überall die 2G-Regel gelten, auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen sowie Musik- und Fahrschulen. Im Handel gibt es aber eine Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche.

 

2G plus und Personen-Obergrenze bei Kultur- und Sportveranstaltungen:

Erlaubt ist nur noch eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. Zudem gilt die 2G-plus-Regel – also Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test. Dies gilt für Theater, Oper, Stadien sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Messen.

 

Weihnachtsmärkte

sollen bayernweit komplett abgesagt werden.

 

Sperrstunde:

In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr.

 

Clubs und Bars:

Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso.

 

Schulen und Kitas

bleiben geöffnet, Schulen im Präsenzunterricht. Allerdings muss auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Neu ist: An Grund- und Förderschulen, an denen es schon PCR-Pooltests gibt, sollen künftig immer montagvormittags zusätzlich Schnelltests hinzukommen, weil die PCR-Testergebnisse immer erst abends vorliegen.

 

Corona-Hotspots:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten sowie körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso – dort gilt dann aber eine verschärfte Beschränkung: eine Person pro 20 Quadratmeter.

 

dpa/MB

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