Mo., 29.12.2014 , 12:20 Uhr

Allen Warnungen und Hinweisen zum Trotz – Bundespolizei stellt täglich Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest

Die Bundespolizei in Furth im Wald hat über die Weihnachtstage trotz wiederholter Hinweise auf die Gefahren und die rechtlichen Konsequenzen der Einfuhr illegaler Pyrotechnik wieder zahlreiche Verstöße festgestellt.

Die Fahnder der Bundespolizei haben im Bereich Furth im Wald und Waldmünchen im Zeitraum zwischen Heiligabend und vergangenem Samstag (27. Dezember), sechs Verstöße gegen den § 40 Sprengstoffgesetz (SprengG), der die unerlaubte Einfuhr und den Umgang mit nicht gekennzeichneter Pyrotechnik verbietet, festgestellt. Sie stellten dabei insgesamt fast 30 kg gefährlicher Böller und anderer Pyrotechnik sicher.

Bei einem 37-jährigen Ukrainer, den die Bundespolizisten in Waldmünchen an Heiligabend kontrollierten, fanden sie im Kofferraum und hinter dem Fahrersitz insgesamt 414 Böller verschiedener Marken mit einem Gesamtgewicht von mehr als 9,6 kg.

Trauriger Rekordhalter ist ein 35-jähriger Deutscher, der vergangenen Freitag (26. Dezember) den Fahndern mit stolzen 12,2 kg Böllern im Kofferraum seines Fahrzeugs in Furth im Wald ins Netz ging. Neben den Böllern fanden die Beamten bei ihm zwei Großbatterien mit 96 und 49 „Schuss“.

Am Tag zuvor (25. Dezember) hatten die Further Bundespolizisten bereits einen 40-jährigen Türken mit 324 Böllern verschiedener Machart (circa 4,5 kg) im Fußraum des Beifahrersitzes erwischt.

Die Gesamtbilanz zwischen Mittwoch und Samstag: 990 Böller, davon zwei Großbatterien, mit zusammen fast 30 kg Gewicht. Dazu sechs Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen müssen die Täter auch mit Kostenforderungen rechnen. Aufgrund der Gefährlichkeit von nicht zugelassener Pyrotechnik muss ein Spezialunternehmen für die fachgerechte Lagerung und Entsorgung beauftragt werden. Diese Kosten werden dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt.

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