Die Stadt Regensburg hat auf das Alkoholverbot im öffentlichen Raum reagiert und am Freitag eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit 11. Dezember ist Alkoholkonsum (im gesamten Freistaat) im öffentlichen Raum verboten. Diese Regelung soll dem Infektionsschutz dienen. Die Polizei hat bereits am Freitag angekündigt, dass die Regeln konsequent überwacht werden und Verstöße zur Anzeige gebracht werden.
Die geltenden Regeln in der Stadt Regensburg können Sie unter anderem hier nachlesen. Bevor das Alkoholverbot auf den gesamten öffentlichen Raum ausgeweitet wurde, hatte die Stadt einzelne Bereiche im Stadtgebiet definiert, in denen ein Alkoholverbot galt, dies ist nun aufgrund der neuen Regeln nicht mehr nötig.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt finden Sie hier.
MF
Ab 11.12.2020 ist Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten. Die neue Infektionsschutzregelung wird von der Polizei konsequent überwacht und zur Anzeige gebracht.
Mit der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde neben anderen Schutzmaßnahmen der Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen deutlich eingeschränkt. Seit Freitag, 11.12.2020, wurde das Verbot von Alkoholkonsum auf den gesamten öffentlichen Raum erweitert. Die neue Regelung schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse. Die Polizei appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, jeglichen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu unterlassen! Erfahrungsgemäß werden unter der enthemmenden Wirkung von Alkohol sowohl das Abstandsgebot als auch die Maskenpflicht vernachlässigt.
Polizeipräsident Zink verweist auf die neue Regelung und sagt: „In den Zeiten der Pandemie müssen wir uns mehr denn je einschränken und Rücksicht aufeinander nehmen. Jeder sollte einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Ich bitte die Bevölkerung, gesetzliche Regelungen einzuhalten und sich in den Medien sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die jeweils geltende Regelungslage zu informieren.“
Die Polizei wird ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der derzeitigen Regelungen und insbesondere des Alkoholkonsumverbotes legen sowie festgestellte Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.
Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz