Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, müssen Betroffene ihren alten Wahlschein bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr für ungültig erklären lassen und einen neuen beantragen.
Damit dies rechtzeitig erfolgen kann, öffnet das Einwohnermeldeamt in Abensberg zusätzlich:
Auch wenn ein Wähler am Wahlsonntag, 23. Februar, dem Wahlvorstand versichert, dass er seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, darf er im Wahllokal nicht wählen.
Stadt Abensberg / FC