Mi., 12.02.2025 , 16:03 Uhr

Abensberg: Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

Wähler in Abensberg, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, sind im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. Sie können am Wahltag nur mit einem gültigen Wahlschein wählen.

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, müssen Betroffene ihren alten Wahlschein bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr für ungültig erklären lassen und einen neuen beantragen.

Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts

Damit dies rechtzeitig erfolgen kann, öffnet das Einwohnermeldeamt in Abensberg zusätzlich:

Keine Stimmabgabe ohne gültigen Wahlschein

Auch wenn ein Wähler am Wahlsonntag, 23. Februar, dem Wahlvorstand versichert, dass er seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, darf er im Wahllokal nicht wählen.

Stadt Abensberg / FC

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