Do., 13.02.2025 , 12:18 Uhr

Abensberg: Vorgehen bei fehlenden Briefwahlunterlagen

Die Stadt Abensberg informiert darüber, dass Briefwähler im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet sind und nur mit Wahlschein wählen können. Sollte ein Wähler seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, muss er bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen und den alten für ungültig erklären lassen.

Um dies zu ermöglichen, öffnet das Einwohnermeldeamt Abensberg zusätzlich zu folgenden Zeiten:

Keine Stimmabgabe ohne Wahlschein am Wahltag

Falls die Briefwahlunterlagen nicht ankommen und kein neuer Wahlschein beantragt wurde, kann der Wahlberechtigte auch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, nicht im Wahllokal wählen – selbst wenn er dies vor dem Wahlvorstand versichert.

Stadt Abensberg / SP

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