Um dies zu ermöglichen, öffnet das Einwohnermeldeamt Abensberg zusätzlich zu folgenden Zeiten:
Falls die Briefwahlunterlagen nicht ankommen und kein neuer Wahlschein beantragt wurde, kann der Wahlberechtigte auch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, nicht im Wahllokal wählen – selbst wenn er dies vor dem Wahlvorstand versichert.
Stadt Abensberg / SP